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Eine „vorsichtig positive“ Bilanz

Der Nationale Normenkontrollrat legt seinen Jahresbericht 2026 vor. Trotz sichtbarer Fortschritte der Bundesregierung beim Bürokratieabbau fällt die quantitative Bilanz darin gemischt aus: Zwar ist der Erfüllungsaufwand gesunken, die Bürokratiekosten stiegen aber an.

Den „Instrumentenkasten“ gibt es bereits: Praxis- und Digitalchecks wurden konzeptioniert, ebenso die Evaluierung von Gesetzen. Das Problem bestehe vielmehr darin, dass die vorhandenen Instrumente inkonsequent angewendet würden, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2026 in Berlin. Käme beispielsweise der Praxischeck erst dann zur Anwendung, wenn das Gesetz bereits ausformuliert ist, sei dies viel zu spät. Vollzug und Praxis müssten stattdessen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. „Entscheidend sind nicht ambitionierte Beschlüsse, sondern deren konsequente Umsetzung“, heißt es auch im Bericht selbst.

Neben Kritik gab es auch Lob von dem seit 20 Jahren bestehenden Kontroll- und Beratungsgremium der Bundesregierung. Die Konsequenz, mit der Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) Bürokratieabbau und Staatsmodernisierung vorantreibe, sei „bemerkenswert“, erklärte der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel.

Bürokratiekosten erhöhten sich um 1,3 Milliarden Euro

Die quantitative Bilanz des Normenkontrollrats hingegen fällt trotz sichtbarer Fortschritte und großer Anstrengungen der Bundesregierung gemischt aus. So hebt er zwar positiv hervor: Im Berichtszeitraum Juli 2025 bis Juni 2026 sei der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,8 Milliarden Euro gesunken und befinde sich damit auf dem niedrigsten Stand seit 2020. Doch auf der anderen Seite schränkt er auch ein: Der Rückgang beruhe zu einem Großteil auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der Rücknahme der Pflicht, neu eingebaute Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Die Entlastung betreffe damit überwiegend einen Aufwand, der in der Praxis noch gar nicht entstanden war.   

Die Bürokratiekosten hingegen stiegen im Berichtszeitraum um rund 1,3 Milliarden Euro an. Hauptursache war die nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Rund 60 Prozent des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft entstanden weiterhin aufgrund europäischer Regulierung. Die stellvertretende NKR-Vorsitzende Kuhlmann unterstrich: „Deshalb begrüßen wir es, wenn die EU Berichtspflichten abschaffen will.“ Allerdings müsse sich Deutschland bei europäischen Gesetzgebungsprozessen frühzeitig einbringen. Es bringe nichts, wenn Verordnungen wie das Lieferkettengesetz im Nachhinein korrigiert würden.

Auch für das „Silodenken“ der Bundesregierung gab es Kritik vom NKR. Beim Bürokratieabbau würden die Ministerien zu wenig miteinander kooperieren. Ein starres Ressortprinzip wirke als Hemmschuh, so Goebel. Der Bürokratieabbau sei eine gemeinschaftliche Aufgabe, bei der das Ressortprinzip „eindeutig nicht gelte“. Insgesamt falle die Bilanz des NKR aber „vorsichtig positiv“ aus.

Paradigmenwechsel durch Beweislastumkehr

Große Hoffnungen setzt das Gremium auf die Umsetzung des Berichtsentlastungsgesetzes, das eine Beweislastumkehr vorsieht. So soll in Zukunft nicht mehr begründet werden, warum eine Berichtspflicht abzuschaffen ist, sondern stattdessen, warum man sie beibehalten will. „Wenn dieses Gesetz zum Erfolg wird, kann damit ein Paradigmenwechsel eingeleitet werden“, erklärte Kuhlmann.

Wie Bundesminister Wildberger ergänzte, arbeite das BMDS bereits „mit Hochdruck“ an der Umsetzung des Berichtsentlastungsgesetzes. Mehr als 4.000 Gesetze würden sukzessive durchleuchtet. Bis Ende des Jahres solle dazu ein Eckpunktepapier entstehen, im April kommenden Jahres wolle man so weit sein, dass das Programm im Kabinett beschlossen werden kann. Ziel sei es, die Berichtspflichten um 30 Prozent zu reduzieren. „Das wäre ein gewaltiger Fortschritt, aber ich habe auch Respekt vor der Größe dieses Projekts“, sagte Wildberger.

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