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StartStaat & RathausIm Vermittlungsverfahren muss es zu Änderungen kommen!

Im Vermittlungsverfahren muss es zu Änderungen kommen!

Im Gesetzentwurf zum Bürgergeld blieben Arbeitsanreize vielfach auf der Strecke, erklärt Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT), und begrüßt damit die Entscheidung des Bundesrats, dem Entwurf seine Zustimmung zu verweigern.

„Arbeitsmarktintegration erfordert zwingend Mittun und Eigenbemühungen“, so der DLT-Präsident. Der vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zum Bürgergeld sehr viel großzügiger als Hartz IV. Dies werde vor allem an der Freistellung hoher Vermögen und jedweder Wohnungen und Häuser während der ersten zwei Jahre des Leistungsbezugs deutlich, meint Sager. „Das lässt sich gegenüber Erwerbstätigen in unteren und mittleren Einkommensgruppen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung dieser Leistungen beitragen, nicht mehr erklären.“ Daher müsse es im Rahmen des Vermittlungsverfahren zu spürbaren Änderungen kommen.

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