Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zeigt, wie Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz einfacher und bürokratieärmer gestaltet werden. Doch wie müssen Finanzströme organisiert sein, um den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum zu reduzieren?
Komplizierte Förderanträge, knappe Kassen und ein sich zuspitzender Personalmangel: Um Klimaschutzmaßnahmen aktiv umzusetzen, müssen Kommunen in vielfacher Hinsicht Hürden meistern. So scheitern immer wieder Schulsanierungen oder der Ausbau von Nahwärmenetzen und ÖPNV-Anbindungen an zu langen Bewilligungszeiten. Ein Schlüssel für mehr Effizienz sind einfachere Förderprogramme, aber auch der Abbau von hemmenden bürokratischen Vorschriften. Wie das gelingen kann, zeigt eine aktuelle Studie des Difu, die im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland entstanden ist.
In einer Diskussionsrunde auf dem Behörden Spiegel-Portal NeueStadt.org präsentierten die Studienautoren Dr. Hendrik Scheller und Dr. Christian Raffer die Ergebnisse der Analyse und beleuchteten zentrale Reformansätze gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Politik und Wissenschaft. Die Studie fußt dabei auf der Tatsache, dass Investitionen in den kommunalen Klimaschutz in den vergangenen Jahren unterhalb des notwendigen Niveaus lagen.
300 Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz
Damit kommunale Handlungsmöglichkeiten in Zukunft besser ausgeschöpft werden können, analysiert die Difu-Studie fünf bestehende Förderprogramme und hebt die in ihnen enthaltenen Reformansätze hervor. So ist beispielsweise beim Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) in Rheinland-Pfalz eine pauschalierte Förderung möglich. Dadurch müssen für eine Beantragung keine Eigenanteile geleistet werden, weshalb sich das Förderprogramm auch für finanzschwache Kommunen eignet.
Die Difu-Autoren Scheller und Raffer wiesen darauf hin, dass bei mehr als 1.000 Förderprogrammen, die von Bund, Ländern und EU an die Kommunen vergeben werden, sowie 300 Förderprogrammen für den kommunalen Klimaschutz eine Vereinheitlichung von Förderbestimmungen ein zentrales Element zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands sei. Das gesamte Förderwesen müsse vollständig digitalisiert werden, zudem seien landeseinheitliche Portale zur medienbruchfreien Nutzung nötig. Ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme: KI-Tools zur beihilferechtlichen Vorprüfung etablieren und Prüfpflichten sowie Prüfinstanzen reduzieren.
Marie Kollenrott, Mitglied des niedersächsischen Landtags und Sprecherin für Energie und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen), unterstrich hingegen die wesentliche Bedeutung der kommunalen Finanzmittel. „Klimaschutz ist eine soziale Frage und eine Frage des Gesundheitsschutzes“, sagte sie. „Es müssen durch Sparmaßnahmen auf Bundesebene oder eine andere Steuerpolitik Gelder vom Bund generiert werden.“ Beim Klimaschutz gehe es immer auch um die Frage, ob sich die Menschen am Ende den Strom noch leisten können.
Aus Sicht von Dr. Jörg Hopfe, ehemaliger Bankdirektor der NRW.BANK und Lehrbeauftragter an der Universität Dortmund, dürfen die Förderziele dabei nicht aus dem Blick geraten. Erfolgskontrolle, beispielsweise anhand von KPIs, müsse mitgedacht werden. Eine Pauschalierung der Fördermittel, wie in der Difu-Studie vorgeschlagen, findet er sinnvoll. Dass Förderprogramme oft unterschiedliche Bedingungen voraussetzen und beispielsweise ein Programm nur funktioniere, wenn ein anderes nicht in Anspruch genommen wird, sei ein Problem. „Das Geld muss den Projekten folgen und nicht umgekehrt“, so Hopfe.
Die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung ist für Barbara Meyer, Bürgermeisterin von Saarbrücken und Dezernentin für Finanzen und Nachhaltigkeit, grundsätzlich stets die zweitbeste aller Lösungen. „Wenn es uns ernst mit dem Klimaschutz ist, dann müssen wir die Kommunen in den Fokus nehmen. Sie sind es, die von den unmittelbaren Folgen des Klimawandels betroffen sind“, erklärte sie. Klimaschutz und Klimaanpassung sollten von einer freiwilligen kommunalen Aufgabe zur Pflichtaufgabe werden.
Pauschalierung und Zweckgebundenheit
Dabei hält Meyer eine pauschale Investitionsförderung für die beste Variante. Hier sei allerdings eine Zweckgebundenheit nötig. Dafür führte die Bürgermeisterin ein Beispiel an: Da die Zweckgebundenheit für Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur offen formuliert ist, würden gerade finanzschwache Kommunen mit den Geldern zunächst eigene Investitionsrückstände aufholen. „Das führt nicht dazu, dass die großen kommunalen Finanzierungserfordernisse vorangetrieben werden“, so Meyer.
Um das Problem der Finanzierung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen anzugehen, schlägt Studienautor Dr. Christian Raffer vor, auf Landesebene zu prüfen, welche Finanzströme zwischen Ländern und Kommunen sich für eine Integration in den kommunalen Finanzausgleich eignen. Daraufhin müsse überlegt werden: Was muss als Förderanteil ausgezahlt werden und was kann über den kommunalen Finanzausgleich laufen? Dabei sei schnell ersichtlich, welche Aufgabe in der Breite der Kommunen erledigt wird. „Und solche Aufgaben muss man nicht extra fördern“, so Raffer. Zudem sei es nötig, sich landes- und bundesweit auf einheitliche CO2 Standards zu einigen, um einen hohen Wirkungsgrad zu erreichen, ergänzte Studienautor Dr. Henrik Scheller. Ministerien auf Landes- und Bundesebene sollten dazu verpflichtet werden, einheitliche Förderrichtlinien aufzusetzen.
Um das Dickicht an bürokratischen Vorschriften für den Klimaschutz zu lichten, forderte Bürgermeisterin Meyer auf: „Nicht wir müssen uns an den Förderdschungel anpassen, stattdessen muss zuerst das ineffiziente System aufgelöst werden.“
BU: Momentan existieren rund 300 Förderprogramme für den kommunalen Klimaschutz. Damit sie auf die Straße gebracht werden, braucht es eine stärkere Vereinheitlichung sowie pauschalierte Mittelzuweisungen. Foto: BS/Christian Schwier, stock.adobe.com





