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Nur wenige Vorfälle in Sachsen

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat kürzlich den sechsten Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung (KostEx) dem Landeskabinett vorgelegt. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2023 sind demnach im Freistaat sieben Sachverhalte betreffend acht Personen mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zur Einleitung einer Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen führten.

Hierbei handelte es sich ausschließlich um Bedienstete der Polizei Sachsen, darunter drei Anwärter der Fachrichtung Polizei. Die Sachverhalte standen im Zusammenhang mit der Verharmlosung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Sechs der sieben neuen Verdachtsfälle im ersten Halbjahr 2023 gingen mit Beiträgen oder Äußerungen in Sozialen Medien einher. Ein Sachverhalt betraf die Verwendung von den Nationalsozialismus verharmlosenden Abbildungen im privaten Lebensbereich.

Schuster erklärte dazu: „Wir schauen genau hin und gehen jedem Verdachtsfall konsequent nach, denn für Extremisten ist im Staatsdienst kein Platz. Jeder Fall ist einer zu viel! Wir werden hierbei auch nicht nachlassen. Die Zahl der Prüffälle zeigt, dass es sich um eine sehr kleine Zahl von Fällen handelt und wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht unter Generalverdacht stellen dürfen.“ Denn die allermeisten stünden „mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung“.

Seit dem 1. Januar 2017 – von da an erfasst die KostEx Fälle mit extremistischem Bezug – wurden insgesamt bei 74 Personen Prüfungen eingeleitet. Da von einem Sachverhalt auch mehrere Personen betroffen sein können, resultierten aus den seither bekannt gewordenen 73 Sachverhalten insgesamt 79 Prüffälle. Von diesen wurden mittlerweile 47 Verfahren abgeschlossen. Dabei gab es sieben Entlassungen kraft Gesetzes bzw. durch Verwaltungsakt, da es sich um Beamtinnen und Beamte auf Widerruf handelte, zehn Abschlüsse mit Disziplinarmaßnahmen (viermal Geldbuße, viermal Verweis und zweimal Kürzung der Dienstbezüge), zwölf sonstige Maßnahmen (z. B. Pflichtenmahnung, Missbilligung, Personalgespräch oder Beendigung befristeter Arbeitsverhältnisse), 17 Verfahrenseinstellungen, weil sich der Verdacht der Dienstpflichtverletzung nicht bestätigt hat sowie eine Einstellung aus sonstigen Gründen.

Bei 32 der 79 Prüffälle dauert die Prüfung – einschließlich etwaiger Widerspruchs- bzw. Klageverfahren – derzeit noch an. Es wurden insgesamt 35 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon wurden bislang 24 Verfahren beendet. Dreimal wurden Geldstrafen verhängt. Außerdem gab es zwei Freisprüche und 19 Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft odr das Gericht. Elf Ermittlungsverfahren dauern derzeit noch an. Hinweise zu extremistischen Netzwerken gibt es bislang weiterhin nicht.

Neues E-Learning-Angebot

Innenminister Schuster sagte weiter: „In unseren Bemühungen gegen Extremisten im Dienst lassen wir nicht nach. So haben wir im Juni 2023 neun Wertebeauftragte in unseren Behörden bestellt mit dem Ziel, das Demokratieverständnis innerhalb der Kollegenschaft zu stärken. Diese sind in ihren Dienststellen Ansprechpartner für Fragen und Anregungen aller Bediensteten zu den Themen Verfassungstreuepflicht und Stärkung der demokratischen Resilienz. Daneben wurde durch die KostEx ein E-Learning-Programm für die Sächsische Polizei eingeführt, um Führungskräfte zum Thema Verfassungstreuepflicht zu sensibilisieren und im Umgang mit Verdachtsfällen zu stärken.“ Das Programm werde momentan von allen Führungskräften verpflichtend absolviert.

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