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StartDigitalesByteDance gilt weiterhin als Gatekeeper

ByteDance gilt weiterhin als Gatekeeper

Der IT-Riese ByteDance bekommt keinen vorläufigen Rechtsschutz. Der Konzern hatte beantragt, die Benennung als Gatekeeper auszusetzen. Der Europäische Gerichtshof lehnt dies ab.

Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union (EU) will verhindern, dass große Online-Plattformen den Markt vereinnahmen und fairen Wettbewerb untergraben. Plattformen, die der DMA als „Gatekeeper“ (Torwächter) bezeichnet. Zu diesen zählt nach Ansicht der Europäischen Kommission auch das Unternehmen Beijing ByteDance Technology Ltd., kurz ByteDance. Der Konzern betreibt die Social-Media-Plattform TikTok.

ByteDance hatte im September 2023 gegen den Beschluss geklagt. Der Konzern befürchtet, dass strategisch wichtige Informationen über die Erstellung von TikTok-Nutzerprofilen publik werden könnten und Konkurrenzplattformen davon profitieren. Zusätzlich stellte das chinesische Unternehmen einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, um die Einstufung als Gatekeeper auszusetzen. Diesen wies der Europäische Gerichtshof nun zurück.

Dringlichkeit nicht dargelegt

In der offiziellen Erklärung heißt es, ByteDance habe „die Dringlichkeit einer vorläufigen Entscheidung zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens nicht dargetan.“ Der TikTok-Betreiber konnte nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs weder die Gefahr der Verbreitung vertraulicher Informationen nachweisen, noch den daraus entstehenden wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen.

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