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StartDigitalesDigitalisierung: Regierungskoalition hat sich auf OZG 2.0 geeinigt

Digitalisierung: Regierungskoalition hat sich auf OZG 2.0 geeinigt

(BS) Die Regierungskoalition hat sich auf einen Entwurf für das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) ­geeinigt – über ein Jahr nachdem das Vorgängergesetz ausgelaufen ist. Das ­Ergebnis kann sich sehen lassen.

Die Verhandlungen haben lange gedauert. Das geben alle Beteiligten zu. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Regierungskoalition betonen die Verhandelnden aber wie stolz sie sind. Die Verwaltungsdigitalisierung sei von einem vagen Ziel zu einem konkreten Plan geworden. Der endgültige Entwurf enthält vieles, was lange gefordert wurde: mehr Standardisierung sowie einen einklagbaren individuellen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. Beides war umstritten und ist ein Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens.

„Es gab keine tiefen ideologischen Gräben zwischen uns. Das Wesen der Verhandlungen war, dass wir in unglaublich viele Details gegangen sind“, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch. Die Verhandler wollten Ziele formulieren und einen klaren Prozess aufstellen, wie in Zukunft digitale Infrastruktur entsteht. Der neue Paragraf 6 sei ein „Filetstück des Gesetzes, mit dem wir nun Architekturvorgaben, Qualitätsanforderungen und Inter-
operabilitätsstandards setzen können.“ Konkret wird das Bundesinnenministerium (BMI) in Absprache mit dem IT-Planungsrat (ITPR) diese Vorgaben erarbeiten.

Der digitalpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Maik Außendorf, verbindet damit eine große Hoffnung. „Ein Problem bei der Nachnutzung von Einer-für-Alle-Leistungen waren die unterschiedlichen Datenbankformate der Kommunen“, analysiert er. Hier würden das BMI und der IT-Planungsrat nun verbindliche Vorgaben für Datenqualität und -formate setzen. Dadurch werde es für die Kommunen leichter, die andernorts entwickelten Fachverfahren in ihren eigenen Systemen zu implementieren.

Trotzdem kommt dadurch ein großer Erfüllungsaufwand auf die Kommunen zu. Noch dazu enthält das OZG 2.0 ein Druckmittel, dass Grüne, FDP und Union lange gefordert haben. „Ich bin sehr stolz auf die Rechtsansprüche auf digitale Verwaltungsleistungen, die wir im OZG 2.0 verankert haben.“ Hier habe sich die FDP durchgesetzt, berichtet Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Demnach können Bürger ab dem 1. Januar 2029 individuell auf einen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen klagen. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht, aber die FDP-Abgeordneten glauben an die Wirksamkeit. Sie vergleichen den Rechtsanspruch mit dem Klagerecht bei Untätigkeit der Verwaltung. Immerhin ist jetzt der Weg frei für das OZG 2.0. Nach der zweiten und dritten Lesung im Parlament muss aber auch noch der Bundesrat zustimmen.

Den ausführlichen Bericht finden Sie in der März-Ausgabe des Behörden Spiegel.

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