Im Ukraine-Konflikt hat man einen guten Einblick bekommen, was es heißt, informations- und datentechnisch gut aufgestellt zu sein. Trotz des deutlich größeren Gegners habe die Ukraine den Vormarsch Russlands gut in Schach gehalten und gestoppt. Das sei ihr nur durch die hervorragende Koordination ihrer Kräfte und Mittel mit Hilfe des Informationsraums gelungen, wie Oberst i.G. Frank Endler vom Zentrum Digitalisierung der Bundeswehr (ZDigBw) erklärt.
Diese Informationsüberlegenheit auf dem „gläsernen Schlachtfeld“ habe auch die Deutsche Bundeswehr von der Wichtigkeit einer solchen Strategie überzeugt, so Frank auf der 37. AFCEA Fachausstellung in Bonn. Man brauche hier vor allem Künstliche Intelligenz (KI) und diese könne nur mittels Daten „angetrieben“ werden.
Den Nutzen von Datenerhebungen habe auch die EU verstanden, denn mit dem European Data Governance Act, Kapitel zwei sollen besonders sensible und persönliche Daten zugänglich gemacht werden, „so dass diese Datenschätze auch gehoben werden können“, eröffnet Tim-Jesko Gabriel, Referatsleiter für Bekämpfung terroristischer Onlineinhalte & Datenregulierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Damit wird zunächst eine Grundlage geschaffen, doch Gabriel sieht gerade in der Motivierung zur Datenspende eine Herausforderung: Dies könne man nur erreichen, wenn man eine sichere Datenverarbeitungsumgebung schaffe und den Inhabern von sensiblen Daten ein gewisses Mitspracherecht bei der Verwendung der Daten einräume.
Dabei sieht Gabriel die vielen Gesetze und Verordnungen zur Regulierung von Daten nicht als Hindernis, sondern als unterstützenden Faktor. Als Beispiel nennt er Gesundheitsdaten für Forschungszwecke: „Ich komme nicht an Gesundheitsdaten ran, wenn ich nicht die Einwilligung des Dateninhabers habe. Und ich brauche bei den Gesundheitsdaten zum Beispiel eine große Menge, um gewisse Symptome zu identifizieren, die typisch für eine Krankheit sind. […] Ich brauche aber auch eine hohe Datenqualität. Das heißt, ich brauche möglichst die gesamte Phalanx des Patienten, um ausschließen zu können, dass ich falsche Rückschlüsse ziehe, weil da noch eine zweite Krankheit im Spiel ist.“ Die DSGVO helfe also dabei, eine Einwilligung der Patientinnen und Patienten einzuholen, jedoch sei dies nur mit Vertrauen auf Seiten der Patienten möglich. Mit den richtigen Einwilligungen und Tools könne man dann die Daten anonymisiert oder pseudonymisiert nutzen und beispielsweise für KI-Modellierung verwenden, so Gabriel.