Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen planen neue Regelungen zum Bürokratieabbau. Das bringt Änderungen für die Kommunen mit sich: Sie können sich künftig auf Antrag von bestimmten Vorschriften befreien lassen.
Überflüssige Berichtspflichten sollen abgeschafft, der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert, die Kommunikation mit Behörden beschleunigt werden: In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind gleich mehrere Gesetzesentwürfe zum Abbau von Bürokratie auf den Weg gebracht worden. Dazu erklärte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD): „Wir machen einen wirklich großen Schritt beim Bürokratieabbau.“ Mit den neuen Regelungen würden kleine und mittlere Unternehmen einen größeren Handlungsspielraum erhalten und könnten sich so besser auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. „Nur was zwingend notwendig ist, bleibt bestehen: etwa aus Gründen der Sicherheit, des Kinder‑ und Jugendschutzes oder des Bevölkerungsschutzes“, ergänzte Lies.
Auch NRWs Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) betonte, dass mit dem neuen Maßnahmenpaket entscheidende Schritte für einen schnellen und handlungsfähigeren Staat gemacht würden. „Wir stellen die Ampeln in unserem Land auf ‚grün‘ und nutzen neue Instrumente, denen ein beispielloser Mentalitätswechsel zu Grunde liegt: Mut zu Ganzheitlichkeit statt punktueller Änderungen, Vertrauen und Freiräume statt Kontrolle“, lobte er die Gesetzesentwürfe.
Kommunikation nur noch per E-Mail
Konkret sind in Nordrhein-Westfalen folgende Maßnahmen geplant, die auch wesentliche Änderungen für die Kommunen mit sich bringen: Die Kommunikation mit der Verwaltung soll ab 1. Januar nur noch über E-Mail erfolgen. Dies werde der neue Regelfall und ersetze den klassischen Brief bzw. das analoge Formular, schreibt die Landesregierung. Bürgerinnen und Bürger müssen dann nicht mehr persönlich auf dem Amt erscheinen. Einen „Zwang zur digitalen Kommunikation“ soll es aber nicht geben. Vielmehr soll die Beweislastumkehr gelten: Die Notwendigkeit, per Schriftform zu kommunizieren, muss umfassend begründet werden. Im Anschluss wird dies per Rechtsverordnung festgesetzt.
Nordrhein-Westfalen plant zudem neue Freiheitsregeln für Kommunen. So sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, sich auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen – von Gesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften – befreien zu lassen. Hierfür müssen sie darlegen, dass die bestehenden Regelungen hinderlich oder unpassend sind. Ziel ist es, dass die Kommunen mit dieser neuen Freiheitsregel eigenverantwortlich Impulse bei Bürokratieabbau und Verwaltungseffizienz setzen können.
Lokale Lösungen in Landesrecht übernehmen
In einem festgelegten Zeitraum sollen so innovative Lösungen erprobt werden, beispielsweise im Bau- und Planungsrecht, der Verwaltungsorganisation oder in Bezug auf digitale „One-Stop-Ansätze“. Bewähren sich die lokalen Lösungen werden sie in Landesrecht übernommen. Die Gefahrenabwehr ist als einziger Bereich von der sogenannten Freiheitsregelung ausgenommen. Um ähnliche Mechanismen bei der Befreiung von Bundesrecht zu etablieren, setzt sich NRW auch beim Bund dafür ein, die kommunalen Handlungsspielräume zu erweitern.
Als letzter Punkt ist eine Vereinfachung der komplexen, überbürokratisierten Förderlandschaft geplant. So soll es in Zukunft eine flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises nicht mehr geben, stattdessen sollen „risikoarme Fälle“ automatisiert innerhalb von Sekunden beschieden werden.
Nur die erforderlichen Informationen abfragen
Auch das Land Niedersachsen nimmt mit einer Reihe von Beschlüssen den Abbau von Bürokratie ins Visier: Mit einer sogenannten „Berichtspflichten-Bremse“ will es die Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten in Verwaltung und Wirtschaft deutlich reduzieren und Verwaltungsprozesse vereinfachen. Geplant ist, dass entsprechende Pflichten Ende des Jahres entfallen. In den Kommunen werden dann nur noch Informationen abgefragt, die tatsächlich erforderlich sind, um unnötige Doppel‑ und Mehrfachmeldungen in Behörden zu vermeiden.
Mit seinen Beschlüssen räumt auch das Land Niedersachsen den Kommunen neue Freiheitsrechte ein: Bis zum 1. Juli sollen sie Verpflichtungen benennen, die sie als besonders belastend oder entbehrlich ansehen. Konkrete Auswirkung auf die Kommunen hat dabei folgende Änderung: Bei künftigen Gesetzgebungsprozessen werden neue Berichts- und Dokumentationspflichten „grundsätzlich vermieden oder klar befristet“. Neu hinzukommende Pflichten sollen nur dann zulässig sein, wenn sich ihre Erforderlichkeit begründen lässt. Die kommunale Verwaltungspraxis soll so einfacher gestaltet werden.
Der in Niedersachsen geplante Maßnahmenkatalog reiht sich in mehrere Kabinettsbeschlüsse ein, die einen strategischen Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Verfahren zum Ziel haben. So wurden auch im Januar 2024, im Januar 2025 und im August 2025 Kabinettsbeschlüsse unter dem Motto „Einfacher, schneller, günstiger“ zum Rückbau von Bürokratie auf den Weg gebracht.






