Ein gutes halbes Jahr, nachdem das Gesetz zur Krankenhausreform im Dezember 2024 in Kraft getreten ist, kritisiert der Landesrechnungshof Niedersachsen (LRH) ein kostspieliges Versäumnis: Das Sozialministerium sei über die Auslastung der einzelnen Krankenhäuser nicht informiert.
Dieser Missstand führt dazu, dass leerstehende Betten unerkannt bleiben und so unnötige Kosten für das Gesundheitssystem entstehen. „Das Land muss die eingeleitete Krankenhausreform für eine echte Strukturreform nutzen und zügig die Auslastung jedes Krankenhauses ermitteln“, schreibt der Landesrechnungshof in einer Pressemitteilung. Nur so ließen sich Überkapazitäten erkennen und abbauen.
Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung könne nur dauerhaft sichergestellt werden, wenn die Krankenhausstruktur bedarfsgerecht ausgestaltet sei. Die tatsächliche Auslastung der Krankenhäuser habe das Sozialministerium zum letzten Mal im Jahr 2020 erfasst.
Grundsätzlich biete die Krankenhausreform aber eine große Chance für Niedersachsen, um seine Gesundheitsversorgung auf ein zukunftsfestes Fundament zu stellen, heißt es in dem Positionspapier des LRH.