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Hohe Löschquote von Missbrauchsdarstellungen an Kindern

Die deutschen Ermittlungsbehörden erhalten täglich Hinweise zu Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet. Seit 2011 handeln sie hier nach dem Prinzipt „Löschen statt Sperren“ – und das meist schnell und kosequent. Die Bundesregierung stellte dazu nun ihren jährlichen „Löschbericht“ vor.

Etwas mehr als die Hälfte (56 Prozent) der gemeldeten kinderpornografischen Inhalte auf deutschen Servern wurde im vergangenen Jahr innerhalb von zwei Tagen gelöscht – ein deutlicher Rückgang gegenüber 2023, als die Quote noch bei rund 85 Prozent lag. Nach einer Woche waren immerhin 99 Prozent der inländischen Inhalte entfernt – ein Wert, der dem Vorjahr entspricht. Anders sieht es bei ausländisch gehosteten Inhalten aus. Hier lag die Löschquote nach einer Woche bei lediglich 35 Prozent. Erst nach vier Wochen stieg sie auf etwas über 84 Prozent. Die teils deutlichen Unterschiede erklärt das Bundesinnenministerium (BMI) mit aufwendigeren Verfahren und einer größeren Zahl beteiligter Stellen im Ausland.

Insgesamt erfassten das BKA und die zuständigen Beschwerdestellen im Jahr 2024 31.536 Hinweise zu entsprechenden Inhalten. Zu den gängigen Beschwerdestellen gehören unter anderem die des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. und die der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM e.V.). Die Anzahl der Hinweise ist im Vergleich zum Jahr 2023 – mit 54.613 – leicht rückläufig. Jedoch bleibt das Aufkommen im historischen Vergleich sehr hoch. Im Bericht heißt es dazu: „Eine enge Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Akteure ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Netz.“

Die Beschwerdestelle eco begrüßte in diesem Zuge die Entwicklungen auf europäischer Ebene. Im Februar 2024 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie vorgelegt. Der aktuelle Entwurf des Europäischen Parlaments für den bevorstehenden Trilog sieht die explizite Einbindung von Beschwerdestellen vor. Darüber abstimmen wird das Europäische Parlament auf der Juni-Plenartagung. „Diese Stärkung der Rolle von Beschwerdestellen auf europäischer Ebene ist ein wichtiges Signal. Wir appellieren an die Verhandlungspartner, bestehende und bewährte Strukturen bei Anpassungen des Rechtsrahmens konsequent und explizit einzubeziehen“, erklärte Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der eco Beschwerdestelle.

IP-Speicherpflicht gefordert

„Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Gegen die Verbreitung dieser widerwärtigen Taten im Netz muss konsequent vorgegangen werden“, betonte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Zuge der Vorstellung des Berichts und ergänzte: „Die Speicherpflicht für IP-Adressen ist der konsequente Schritt im Kampf gegen die Täter von Kindesmissbrauch und muss schnellstens Gesetz werden“. Eine Speicherpflicht für IP-Adressen wurde bereits in der Vergangenheit immer wieder speziell bei der Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert. So hatte sich der BKA-Chef Holger Münch erst im April für eine dreimonatige IP-Speicherung für Ermittlungen ausgesprochen und somit das Vorhaben der Bundesregierung befürwortet. CDU/CSU und SPD einigten sich auf eine Speicherpflicht im gemeinsamen Koalitionsvertrag. „Wir warten sehnsüchtig darauf, dass das geltendes Recht wird“, erklärte Münch.

Auch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig kündigte hierzu an: „Wer Aufnahmen von Kindesmissbrauch verbreitet, muss strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb werden wir die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen einführen. Denn oft ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz bei internetbezogener Kriminalität.“

Kritik gegen das Vorhaben kommt hauptsächlich aus den Reihen des Datenschutzes. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louise Specht-Riemenschneider wies darauf hin, dass die geplante Dreimonatsfrist zwar kürzer sei als frühere Vorschläge, sie dennoch „Widersprüche zur nationalen und europäischen Rechtsprechung“ sehe. Sie verwies auf eine BKA-Studie zu Verdachtsmeldungen im Bereich der Kinderpornografie. Laut der Studie steigt „die Erfolgsquote oberhalb einer Speicherverpflichtung von zwei bis drei Wochen nicht mehr signifikant an“.

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