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StartSicherheitrescEU mehr an Bedarf ausrichten

rescEU mehr an Bedarf ausrichten

Auf vielen Paketen und Kisten, die den ukrainischen Zivilschutz unterstützen, steht der Name. In der Waldbrandsaison wird die Reserve häufig abgerufen. Fähigkeiten, die einzelne europäische Staaten nicht vorhalten können, werden hier geschaffen. Die Katastrophenschutz-Reserve der EU, rescEU, leistet einen Beitrag zur Sicherheit in Europa. Doch es noch geht besser, meint der Europäische Rechnungshof.

Der Name rescEU wird in den kommenden Monaten im deutschsprachigen Katastrophenschutz häufiger im Zusammenhang mit Waldbränden und Löschflugzeugen genannt werden. Dies hat vor allem einen Grund: Deutschland verfügt über keine Löschflugzeuge. Andere EU-Staaten jedoch schon. Damit aber nicht jedes Land diese Fähigkeit selbst vorhalten muss, wurde im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) die strategische Reserve der EU, rescEU, geschaffen. Über das Verfahren können die beteiligten Staaten Fähigkeiten der Reserve abrufen.

Die 2019 geschaffene Reserve wurde stetig erweitert und ausgebaut. Sie umfasst mittlerweile neben den Löschflugzeugen Feldlazarette, Notunterkünfte, medizinische Hilfsgüter und Ausrüstung zur Bewältigung chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Notfälle. Auch die Ukraine wird mit dieser Reserve unterstützt. Zwischen 2020 und 2024 wurde das Katastrophenschutzverfahren 657-mal – und damit viermal so oft wie in den fünf Jahren zuvor – aktiviert. Aus dem 3,7 Milliarden Euro schweren Budget für Katastrophenschutz im EU-Haushalt 2021 bis 2027 wurden 2,9 Milliarden Euro für rescEU bereitgestellt. Mit 10,7 Milliarden Euro ist die für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 vorgeschlagene Mittelausstattung des UCPM weitaus höher als die derzeitige.

Nutzen bewiesen, aber…

Der Europäische Rechnungshof hat sich nun die Reserve genauer angeschaut. Insgesamt kommt der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die rescEU-Reserve des UCPM einen wertvollen Beitrag zum europäischen Katastrophenschutz geleistet habe. „Die strategische Notfallreserve der EU – rescEU – hat ihren Nutzen deutlich unter Beweis gestellt: Sie liefert Hilfe, wenn die nationalen Kapazitäten ausgelastet sind“, erklärte George Marius Hyzler, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. Doch es gebe Defizite, welche die Wirkung der rescEU-Reserve minderten.

Der Europäische Rechnungshof bemängelt, dass sowohl die Durchführung als auch die Nachhaltigkeit von Projekten Mängel aufwiesen. Zwar würde die EU-Kommission die rescEU-Kapazitäten größtenteils entsprechend dem festgestellten Bedarf bereitstellen, aber es gebe in einigen Fällen keine Informationen über den Kapazitätsbedarf der Mitgliedsstaaten. Die Mitgliedsstaaten stellten teilweise Informationen über die Kapazitäten nicht bereit, weil diese teilweise in den Bereich der nationalen Sicherheit fielen und somit vertraulich seien.
Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, bei der Planung neuer Kapazitäten nur denjenigen Kapazitäten Finanzmittel zuzuweisen, für die ausreichende Informationen der Mitgliedstaaten zur Verfügung stünden, um Lücken auf EU-Ebene zu schließen.

Zudem kritisiert der Rechnungshof, dass Kommission sowie Mitgliedsstaaten Potenzial liegen ließen und nicht immer Synergien nutzten. So wiesen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Merkmale wettbewerblicher Verfahren auf, was die Antragsteller naturgemäß dazu veranlasst habe, miteinander um Finanzmittel zu konkurrieren. In den Aufforderungsunterlagen seien keine besonderen Bestimmungen enthalten, die die Möglichkeit gemeinsamer Beschaffungen vorsähen. Wenn mehr Fokus auf Synergien gesetzt würde, könnten bessere Preise, schnellere Lieferfristen sowie eine bessere Interoperabilität geschaffen werden.

Dazu müssten die Verantwortlichen jedoch Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen so gestalten, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten förderten sowie die Möglichkeit der gemeinsamen Auftragsvergabe durch die Mitgliedsstaaten ausbaute.

Der Rechnungshof kritisiert zudem die fehlende Nachhaltigkeit der  rescEU-Projekte. So sei der Nachhaltigkeitsaspekt der Maßnahmen über das Projektende hinaus teilweise nicht berücksichtigt worden. Dies betrifft vor allem die Vergabe von Finanzhilfen aus NextGenerationEU. „Bei sämtlichen Projekten wurde die Instandhaltung von Lagerbeständen lediglich für den Zeitraum geplant, in dem NextGenerationEU-Mittel zur Verfügung stehen. Die spätere Instandhaltung wurde zunächst unberücksichtigt gelassen“, moniert der Rechnungshof. Das Problem sei zwar von der EU-Kommission erkannt worden, Lösungsansätze seien jedoch noch nicht umgesetzt worden. Die Kostenerstattung sei auch verbesserungswürdig. Es sei für nationale Behörden umständlich, einzeln einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Um den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der  Erstattung der Kosten von Bewältigungsmaßnahmen zu verringern, sollte die Kommission die Verwaltungsverfahren vereinfachen, z. B. durch die Verwendung von maßnahmenübergreifenden Finanzhilfen.

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