Mit dem Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Bw-IBG) plant das Verteidigungsministerium (BMVg) Bauvorhaben der Truppe zu beschleunigen. Das geht mitunter zu Lasten des Umweltschutzes.
Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode wurde der Bendlerblock in Berlin, Sitz des Verteidigungsministeriums (BMVg), Austragungsort einer Kabinettssitzung. Der Lokalität entsprechend setzten sich die Teilnehmenden dabei auch die Beschleunigung militärischer Bauvorhaben auf die Agenda. Das Ergebnis ist das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Bw-IBG).
Nachdem die Bundesregierung bereits im letzten Jahr mit dem Bundeswehr-Beschaffungs-Beschleunigungsgesetz (BwBBG) infrastrukturelle Maßnahmen der deutschen Streitkräfte mit adressierte, widmet sich das Bw-IBG diesem Thema nun exklusiv.
Anspruch der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) ist es, die gesetzliche Grundlage für die Steigerung des Bauvolumens, die beschleunigte Umsetzung von Bauvorhaben sowie die zügige Bildung einer strategischen Liegenschaftsreserve zu schaffen. Erreicht werden soll das in erster Linie über Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht sowie Anpassungen der Regelungen im Schutzbereichs- und Landbeschaffungsgesetz. Dank gestärkter Eigenvollzugskompetenzen soll die Bundeswehr außerdem Bauvorhaben stärker aus eigener Kraft umsetzen. „Falls der Bundestag zustimmt, wird es uns die Möglichkeit geben, Bauvorhaben, die für unsere Verteidigungsfähigkeit wichtig sind, schneller als bislang zu realisieren“, so Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).
Per Gesetz zu mehr Tempo
Konkret setzt die Bundesregierung im Rahmen des Bw-IBG ein Bundeswehrbaugesetz (BwBauG) auf. Mit dessen Inkrafttreten wären Behörden der Bundeswehrverwaltung sowie Inhouse-Gesellschaften des BMVg befähigt, militärische Bauvorhaben eigenständig zu planen und umzusetzen. Bislang werden entsprechende Bauaufgaben überwiegend von den Ländern im Rahmen der Organleihe wahrgenommen. Darüber hinaus sollen Infrastrukturmaßnahmen für die Bundeswehr und verbündete Streitkräfte de jure als besonderes öffentliches Interesse gelten und damit grundsätzlich eilbedürftig sein. Dadurch sollen Belange der Landes- und Bündnisverteidigung bei Genehmigungs- und Abwägungsverfahren künftig regelmäßig höher gewichtet werden als andere öffentliche Interessen. Zu nennen sind hier etwa der Natur-, Immissions-, Wasser- oder Denkmalschutz. Dem Ziel der Beschleunigung entsprechend sind im Bw-IBG weitere verfahrensrechtliche Maßnahmen vorgesehen. So soll das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich über Streitigkeiten zu Bundeswehr-Infrastrukturprojekten entscheiden. Zudem sind verbindliche Fristen für Stellungnahmen im Landbeschaffungs- und Schutzbereichsrecht vorgesehen.
Wesentlicher Hebel des Verteidigungsministeriums, militärische Bauvorhaben zügiger umzusetzen, sind Anpassungen des Umweltrechts. So sind für bestimmte militärische Anlagen Änderungen mit zusätzlichen Lärmauswirkungen im Sinne des Bw-IBG lediglich anzeigepflichtig. Bislang lösen diese regelmäßig ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz aus. Des Weiteren soll bis Ende 2035 für ausgewählte Bauvorhaben auf militärisch genutzten Flächen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Ergänzt werden die umweltpolitischen Anpassungen durch flexiblere Eingriffs- und Kompensationsregelungen im Naturschutzrecht sowie Ausnahmen von naturschutzrechtlichen Verboten für bestimmte militärische Nutzungen.
Zumindest Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) sieht den Umweltschutz durch die geplanten Änderungen am Umweltrecht im Rahmen des Bw-IBG nicht kompromittiert. „Wenn ein neuer Truppenübungsplatz entsteht, dann können künftig an anderer Stelle Wälder und Moore wachsen“, so der Umweltminister. Mit dem Geld aus den Ersatzzahlungen könne der Naturschutz an anderer Stelle wirkungsvoll ausgebaut werden. So profitierten militärische und natürliche Infrastruktur gleichermaßen.
Kritik von den Verbänden
Dieser Darstellung widerspricht der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW). Dabei moniert der Verein insbesondere die Sonderregelungen für die Bundeswehr in Wasserschutzgebieten. Der DVGW lehnt die Herausnahme der Flächen aus Wasserschutzgebieten ab. Zudem fordert er eine präzisere Regelung der Informationsausnahmen, da ein effektives Risikomanagement Transparenz über potenzielle Gefährdungen erfordere. Anders als der DVGW zeigt sich der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) dem Gesetz gegenüber grundsätzlich aufgeschlossen. Insbesondere die Beschleunigung militärischer Bauvorhaben sieht der Verband als Schritt in die richtige Richtung.
Unzufrieden stimmt den DBwV dagegen die Regelungen im Bw-IBG, die eigentlich der Steigerung der Attraktivität des Dienstes dienen sollen. Denn neben den infrastrukturellen Maßnahmen ist im Bw-IBG verankert, dass § 30 des Soldatengesetzes um einen Absatz 7 ergänzt wird. Dieser sieht vor, dass Soldatinnen und Soldaten eine dienstliche Unterkunft bereitgestellt werden kann, wenn eine eigene Wohnung nach dem Bundesumzugskostengesetz genutzt wird, die Person im Sinne der Trennungsgeldverordnung nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt und die tägliche Rückkehr aus dienstlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Darüber hinaus darf das betroffene Mitglied der Streitkräfte keinen Anspruch auf Erstattung notwendiger Übernachtungskosten am Dienstort nach den besonderen Gesetzen zum Reise- und Umzugskostenrecht haben.
Zwar begrüßt der Verband die erweiterten Möglichkeiten, eine Dienstwohnung zu beziehen, grundsätzlich, sieht aber Bedarf, diesen Anspruch rechtlich verbindlich auszugestalten. „Für die betroffenen Kameradinnen und Kameraden bleibt die Unsicherheit“, kritisierte Hauptmann Lukas Jochum, Vorsitzender Zentraler Bereich und Zuständiger für das Thema Infrastruktur beim DBwV-Bundesvorstand. Soldatinnen und Soldaten könnten sich weiterhin nicht darauf verlassen, dass sie am Dienstort eine amtliche Unterkunft beziehen könnten. Der zweite Kritikpunkt des Verbandes betrifft den Denkmalschutz. Denn dieser obliege, trotz der Inaussichtstellung von Ausnahmen im Bw-IBG, weiterhin vornehmlich den Ländern und stelle häufig einen wesentlichen Hemmschuh bei der Umsetzung von Bauprojekten dar. Jochum fordert deshalb, Ausnahmeregelungen für die Bundeswehr zu schaffen.



