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StartSicherheitNeuer Begriff von Krise

Neuer Begriff von Krise

Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Landeskatastrophenschutzgesetz (LKSG MV). Der Landtag in Schwerin verabschiedete den Gesetzesentwurf, der einen „modernen Rechtsrahmen“ für einen „zukunftsorientierten Katastrophenschutz“ schafft.

Mit der Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes soll eine bessere Koordinierung und stärkere Vorsorge geschaffen werden. Das Gesetz soll nach Aussage des Innenministeriums die Bereiche Warnung, Führung, Koordination und Vorsorge stärken und bestehende Abläufe vereinfachen. Damit trage man den Erfahrungen der vergangenen Krisen Rechnung.

Erstmals wird zudem ein landesweites Krisenreaktionsmanagement festgelegt. Der neue Krisenbegriff ermöglicht es, bereits bei drohenden oder langanhaltenden Lagen – etwa bei Pandemien, Energieengpässen oder Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) – strukturiert zu handeln, ohne den Eintritt einer Katastrophe abwarten zu müssen. Einheitliche Führungsstrukturen, feste Kontaktstellen und die Verstetigung der KRITIS-Koordinierungsstelle erhöhen dabei die Übersicht und die Handlungsfähigkeit. Das Gesetz lege klare Regeln fest, wer wann Verantwortung trägt, so das Innenministerium.

Mit dem neuen Gesetz soll die Aus-, Fort- und Weiterbildung landesweit einheitlich geregelt werden. Spontanhelfende werden erstmals klar definiert und von den originären Kräften des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Darüber hinaus wird die Eigenvorsorge der Bevölkerung gestärkt, ein Katastrophenvoralarm eingeführt, die Datenschutzregelungen werden modernisiert und die Beschaffung von Fahrzeugen sowie Großgeräten wird künftig effizienter per Verordnung geregelt. „Dieses Gesetz stärkt die Resilienz Mecklenburg-Vorpommerns nachhaltig. Es erhöht die Sicherheit der Menschen und würdigt zugleich die herausragende Bedeutung unserer – überwiegend ehrenamtlich tätigen – Einsatzkräfte“, zeigt sich Innenminister Christian Pegel (SPD) überzeugt.

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