Bei der Hamburger Stadtteilreinigungs GmbH (STR) wird gestreikt. Die Beschäftigten wollen so den Arbeitgeber zwingen, in den Verhandlungen über einen eigenständigen Tarifvertrag ein besseres Angebot vorzulegen. Das wirkt sich auf die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Toiletten aus.
Mit einem zweitägigen Warnstreik wollen die Beschäftigten der STR Druck auf den Arbeitgeber ausüben. Zuvor hatten der DBB Hamburg und die Komba-Gewerkschaft Hamburg die laufenden Verhandlungen für gescheitert erklärt. Die Gewerkschaften werfen der Arbeitgeberseite vor, die Entgelte „im Wesentlichen auf dem Niveau des gesetzlichen Mindestlohns zu belassen“.
„Ich bin maßlos enttäuscht über das Verhalten der Arbeitgeber“, sagt Michael Adomat, Verhandlungsführer des DBB Hamburg. Der gesetzliche Mindestlohn dürfe niemals der Maßstab für tarifgebundene Beschäftigte im öffentlichen Umfeld sein. Schließlich gehe es nicht um Human Resources, sondern um Kolleginnen und Kollegen, die täglich schwere körperliche Arbeiten leisten würden, Miete bezahlen und eine Familie ernähren müssten. „Wenn Beschäftigte trotz tarifgebundener Vollzeitarbeit anschließend Wohngeld oder andere staatliche Leistungen beantragen müssen, um ihren Lebensunterhalt sichern zu können, dann läuft etwas grundsätzlich falsch. Das kann und darf nicht der Anspruch eines öffentlichen Arbeitgebers sein“, so Adomat.
Seit Monaten verhandeln beide Seiten über einen eigenständigen Tarifvertrag für die rund 60 Beschäftigten der Tochterfirma der Hamburger Stadtreinigung. Bereits im Mai hatten sie sich auf einen neuen, von der Gebäudereinigungsbranche unabhängigen Manteltarifvertrag geeinigt. Mit dem nun angekündigten Warnstreik soll der Arbeitgeber zur Rückkehr an den Verhandlungstisch bewogen werden. Andernfalls würde es zur Urabstimmung und einem unbefristeten Arbeitskampf kommen.
Zu den Aufgaben der STR gehört die regelmäßige Reinigung von öffentlichen Toiletten, Papierkörben und Containerstandorten sowie die Entfernung von Graffiti und illegalen Aufklebern.



