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StartSicherheitGewerbsmäßiger Betrug an Bankkunden

Gewerbsmäßiger Betrug an Bankkunden

Kräfte des Bundeskriminalamts (BKA) vollstrecken Haftbefehle und führen Objektdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Computerbetrugs durch. Den drei Tatverdächtigen wird vorgeworfen, mindestens vier Millionen Euro durch die Täuschung von Bankkunden erlangt zu haben.

Im Zuge der Ermittlungen wurden auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Köln drei Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei wurde ein durch die Staatsanwaltschaft Verden – Zentralstelle für Internet und Computerkriminalität (Cyber-Crime) -, beantragter und durch das Landgericht Hannover in Vollzug gesetzter Haftbefehl gegen einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen vollstreckt.

Die drei Männer sollen für eine Schadenssumme von mindestens vier Millionen Euro verantwortlich zeichnen. Durch den massenhaften Versand von Phishing-Mails soll es den Tatverdächtigen gelungen sein, Kundendaten zu erschleichen. Das Nachstellen offizieller Bank-E-Mails lockte die Opfer auf eine Bankportalen nachempfundene Webseite. Dort konnten die Kriminellen eingegebene Kundendaten ausspähen. Unter Zuhilfenahme der so gewonnenen Daten kontaktierten sie potenzielle Opfer telefonisch und verleiteten diese als angebliche Bankmitarbeiter dazu, weitere TAN-Nummern preiszugeben. Mit den TAN waren sie sodann in der Lage, Gelder von den Konten der Geschädigten abzuziehen.  

Laut Informationen des BKA sollen die Kriminellen dabei arbeitsteilig vorgegangen sein und Aufgabenbereiche untereinander verteilt haben. Zudem sollen sie auch auf Angebote aus dem Darknet zurückgegriffen haben. Sogenannte “Crime-as-a-Service”- Offerten bieten kriminelle Aktivitäten im Darknet als Dienstleistungen an.

Hinweise des BKA zur Prävention von Phishing-Betrugsmaschen finden sich hier.

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