Thüringen hat einen neuen Online-Dienst zur Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für Fahrtenschreiber. Der Verwaltungsprozess sei nun kürzer und das Verfahren schneller, informiert der CIO des Landes. Für die Authentifizierung wird die BundID genutzt.
Seit dem 26. August 2024 ist die Beantragung von Werkstatt- und Unternehmenskarten für digitale Fahrtenschreiber online möglich. Unternehmen im Logistik- und KfZ-Werkstattbereich profitierten vom neuen Service, erklärt der CIO des Freistaats Thüringen, Dr. Hartmut Schubert. „Dank der Digitalisierung wurde der Verwaltungsprozess verkürzt, das Verfahren geht nun deutlich schneller. Für die Wirtschaft ergibt sich ein effektiver Zeitvorteil bei weniger Bürokratieaufwand“, so Schubert.
Bisher war für die Ausgabe von Unternehmens- und Werkstattkarten ein Antrag an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erforderlich. Die Karten werden für die Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten von LKW und Bussen benötigt. Die Besitzer einer Werkstattkarte dürfen Einbauten von digitalen Fahrtenschreibern, deren Herstellung und Wartung durchführen.
Automatisierte Prüfung
Die Gebühren können nun online gezahlt werden. Außerdem wurde die Prüfung der Nachweise automatisiert. Anschließend werde der Antrag „sofort“ an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), heißt es von Seiten des Thüringer Finanzministeriums. Damit erhielten Antragstellende ihre Karte „deutlich schneller als bisher“. Für die Nutzung des Online-Dienstes muss ein Unternehmenskonto eingerichtet sein, die Authentifizierung erfolgt mit der BundID.
Dabei handele es sich um einen Verwaltungsdienst, der nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) entwickelt wurde. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hatte die inhaltliche Verantwortung für den Dienst „Fahrtenschreiber“, das Thüringer Finanzministerium koordinierte alle Entwicklungsaktivitäten.
Hier können Werkstattkarten, hier Unternehmenskarten beantragt werden.