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StartSicherheitDPolG kritisiert Sicherheitspaket

DPolG kritisiert Sicherheitspaket

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat Kritik am von der Bundesregierung vorgelegten Sicherheitspaket geübt und bezeichnete es als „Mogelpackung“. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt hält das Konzept für eine Alibi-Lösung, die Wähler besänftigen soll. „Wir brauchen Leistungskürzungen für alle, die aus einem sicheren Land gekommen sind und Zurückweisungen an unseren Grenzen“, forderte Wendt.
Sein Stellvertreter und Chef der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, übte scharfe Kritik an der Regierungskoalition: „Die Zeiten des Kontrollverzichts müssen vorbei sein, die Menschen in unseren Städten und Gemeinden ächzen unter der naiven Politik der Ampel und wollen echte Veränderungen.“ Er fordert, dass die Bundespolizei eigene Kompetenzen erhalten müsse, um Menschen, die rechtssicher ohne Aufenthaltsstatus sind, abzuschieben. „Es ist ein absurder Zustand, dass mehr als 50.000 gesuchte Personen nicht festgenommen, sondern immer wieder entlassen werden“, so Teggatz.
In einem Brief an Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion zweifelt die DPolG die tatsächliche Wirkmacht der beschlossenen Änderungen an. Die Gewerkschaft bezeichnet das Papier als unzureichend und betont, dass keine der beabsichtigten Maßnahmen das Attentat von Solingen verhindert hätte.

Waffenrechtsänderung ist Symbolpolitik
In Bezug auf die Verschärfung des Waffenrechts hält sie die Ausweitung des Waffenverbots auf den ÖPNV zwar grundsätzlich für richtig, bezweifelt aber, dass sich künftige Attentäter von dem Verbot abschrecken lassen. Auch der Attentäter von Solingen habe ein Messer mit einer Klinge von 15 cm verwendet, das er nicht hätte bei sich führen dürfen. Für die Durchsetzung des Verbotes fehle es zudem an Personal. Allein an deutschen Bahnhöfen fehlten derzeit rund 3.500 Kräfte. Einen Seitenhieb auf die Ampelkoalition setzte es in Bezug auf die Ankündigung, zukünftig „stichprobenartig verdachtsunabhängige Kontrollen“ durchführen zu können: In dem Brief fordert die DPolG, dass „im Anschluss daran Vorwürfe durch den ‚Bundespolizeibeauftragten‘ und der ihn unterstützenden politischen Vorfeldorganisationen oder die Ampel-Parteien selbst, die Kräfte hätten ‚Racial Profiling‘ betrieben“, zu unterlassen seien.

Fahndungsmittel und Islamismus
Positiv bewertet die DPolG, dass bei der Internet-Fahndung zukünftig biometrische Abgleiche zur Gesichtserkennung durchgeführt werden können. Diese sollten auch zur Identitätsklärung von nach Deutschland einreisenden Migranten eingesetzt werden. Die Gewerkschaft kritisiert die viel zu späte Umsetzung als Skandal. Es sei vollkommen unverständlich, dass weder die Ausweitung moderner Videotechnik noch der Einsatz von KI-unterstützter automatisierter Gesichtserkennung in Erwägung gezogen werden. Weiterhin bedürfe es dringend einer gesetzlichen Regelung zum Einsatz hochauflösender Videotechnik bei Großveranstaltungen. Nach dem Anschlag von Solingen war die Polizei auf Videomaterial von Privatpersonen angewiesen.
Die Einrichtung der Task Force Islamismusprävention begrüßt die DPolG, fordert aber, dass Organisationen des radikal-islamistischen Spektrums nicht Teil eines solchen Gremiums sein dürften. Unzureichend sei die Absenkung der Schwelle für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Damit müsse unbedingt auch der Verlust des Aufenthaltsstatus einhergehen. Aus Gründen der Fluchtgefahr seien zudem unverzüglich aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. Auch sei es nicht hinzunehmen, dass Menschen „in das Land reisen, in dem sie angeblich verfolgt werden“. Auch in solchen Fällen sei der Aufenthaltsstatus zwingend zu entziehen, auch wenn sich der Asylsuchende nicht in die Obhut seines Herkunftslandes begebe oder aufgrund er wegen sittlicher Gründe dorthin zurückkehre.

Dublin-Verordnung durchsetzen
In dem Brief fordert die DPolG weiterhin, dass die Bundespolizei als Grenzbehörde eingestuft wird (Änderung Paragraf 71 Aufenthaltsgesetz), um die erforderlichen Befugnisse für die Durchführung von Abschiebungen zu erhalten. Da das Asylgesetz die Grenzbehörde laut Dublin-Verordnung bereits verpflichte, Asylsuchende aus sicheren Drittstaaten an der Grenze zurückzuweisen, könne die Bundespolizei diese Aufgabe übernehmen. Dazu sollten „Ausreisegewahrsamszentren zur Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ eingerichtet werden, so dass die Bundespolizei die über 50.000 sofort vollstreckbar Ausreisepflichtigen außer Landes verbringen könne. Zurzeit müssten per Haftbefehl gesuchte Personen bei Antreffen durch die Polizei sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden.
Als eine „Mogelpackung“ betrachtet die DPolG die geplanten Leistungskürzungen für die Dublin-Fälle. Allein die Beschränkung auf Personen, „die ihr Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten betreiben müssen und für den Fall ihrer Rückkehr dort Leistungsansprüche haben, weil der Mitgliedsstaat dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat“, beschränke die Zahl der Fälle auf ein Minimum. Stattdessen müsse die Leistungskürzung auf alle Personen, die über einen sicheren Drittstaat oder einen EU-Mitgliedsstaat eingereist sind, ausgeweitet werden, um einen der wichtigsten Pull-Faktoren, der zu den weltweiten Fluchtbewegungen führe, zu beseitigen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kristiert das Sicherheitspaket als „nicht weitreichend genug“. Insbesondere hinsichtlich des Waffenrechts. In Hinblick auf den gewaltberieten Islamismus forderte, dass die Sicherheitsbehörden die notwendigen Ressourcen und die Unterstützung erhalten müssten. Dies umfasse auch die rechtlichen Möglichkeiten, soziale Netzwerke wie z.B. Telegram zu infiltrieren.

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