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StartStaat & RathausBürokratiepflichten entfallen

Bürokratiepflichten entfallen

Die Landesregierung in Baden-Württemberg plant konkrete Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Zum 1. Januar 2028 soll das Effizienzgesetz in Kraft treten und nahezu alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten abschaffen.

Sofern die Pflichten nicht unter eine Rechtsverordnung oder Ausnahmeregelung fallen, sollen sie künftig laut dem neuen Gesetz auslaufen. „Aus teuer, langsam und inneffektiv muss günstig, schnell und effektiv werden. Der Staat muss nicht alles machen – aber das, was er macht, muss funktionieren“, erklärte Ministerpräsident Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) zu der Gesetzesinitiative. Wie Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) unterstrich, miste die Landesregierung nicht nur Vorschriften aus. Stattdessen werde ein Kulturwandel vollzogen. „Der Staat wird vom Bürokratiemonster zum echten Dienstleister, um Vorhaben und Projekte schneller und besser auf die Straße zu bringen“, sagte er.

Unabhängiger Rat zur Staatsmodernisierung

Nach dem neuen Effizienzgesetz sollen nur noch die Pflichten beibehalten werden, die unerlässlich sind. Es müsse nicht mehr begründet werden, dass eine Pflicht entfalle, sondern warum sie beibehalten werden soll. Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen) wurde zum Unabhängigen Rat für Staatsmodernisierung ernannt. Er soll, befristet auf zwei Jahre, Themen von besonderer Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit, Leistungsfähigkeit und Handlungsfähigkeit des Staates bearbeiten und Reformbedarfe identifizieren.

Zu diesem Zweck werden staatliche Aufgaben, Standards, Verfahren und Arbeitsweisen auf ihre Wirksamkeit, Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit sowie auf die Möglichkeiten zum Einsatz neuer Technologien und digitaler Lösungen geprüft. Der Rat soll als unabhängiges Gremium agieren und direkt den Ministerpräsidenten beraten.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden, wird die Arbeit des Normenkontrollrates Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2026 beendet. Der Landtag muss dem Gesetzentwurf der Landesregierung noch zustimmen. 

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