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StartDigitalesBundesnetzagentur ordnet keine Löschungen an

Bundesnetzagentur ordnet keine Löschungen an

Erneut wurden das europäische Gesetz für digitale Dienste (DSA) und seine deutsche Umsetzung diskutiert. Im Digitalausschuss gab der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Klaus Müller, Einblicke in die Arbeit der Koordinierungsstelle. Sandro Dicker berichtete für das Bundeskriminalamt (BKA) über die Verdachtsmeldungen auf Straftaten.

Die Bundesnetzagentur übernimmt in der Umsetzung des Digital Services Act die Rolle des Digital Services Coordinators (DSC). Dazu habe die Behörde zurzeit 15 Stellen. Die Leitungsposition sei nicht besetzt. Müller erklärte, er wäre dankbar, wenn er die mit der Stelle verbundenen Aufgaben abgeben könnte. Die DSC agiere unabhängig vom Bundeswirtschaftsministerium.

Einheitliche Auslegung des DSA

Die Aufgaben scheinen umfassend. Zwar erteilt die Behörde keine Anordnungen für Löschungen, wie ihr Präsident auf Anfrage betonte. Sie dient aber als Beschwerdestelle für die Bürgerinnen und Bürger. Zurzeit tausche sich die BNetzA mit weiteren zuständigen Behörden aus und bemühe sich um die Vernetzung mit anderen DSC in der EU, um das Gesetz einheitlich umzusetzen. Darüber hinaus arbeite die Stelle zum Schutz von Wahlen und unterstütze die EU-Kommission.

Die „Trusted Flaggers“ sind unabhängigen Organisationen, deren Hinweise auf rechtswidrige Inhalte von den Plattformen vorrangig geprüft werden. Die EU-Kommission werde voraussichtlich im nächsten Jahr einen Leitfaden dazu veröffentlichen, so Müller. Bis dahin wird ein Leitfaden verwendet, der auf Vorarbeiten von Frankreich basiert. Die Meldestelle REspect wurde von der BNetzA als erste deutsche Organisation als „Trusted Flagger“ zugelassen. Müller informiert von aktuell 22 offenen Anträgen. Die BNetzA habe keine Hinweise auf Zweifel an der Objektivität oder Sorgfalt der Organisation.

Eher wenige Meldungen

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist hingegen die zentrale Stelle zur Entgegennahme von Verdachtsmeldungen auf Straftaten für Hostingdiensteanbieter. Sandro Dicker teilte mit, man habe eine digitale Eingangsstelle eingerichtet. In etwas über einem Jahr seien mehr als 1.300 Meldungen übermittelt worden. Davon stammte die große Mehrheit von kleinen und mittleren Anbietern. Diese Zahlen seien gemessen an den Prognosen „verhältnismäßig gering“, so Dicker. Ein Grund hierfür sei womöglich die unzureichende Kenntnis über das Gesetz. Die Konkretisierung bei den Straftatbeständen würde ihm zufolge helfen.

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