Der Entwurf zur Novelle des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) wurde zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Sie sieht unter anderem vor, dass öffentliche Aufträge in Niedersachsen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifgebundene Löhne zahlen. Damit möchte die Landesregierung dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsatz „Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit“ gesetzlich konsequent umsetzen.
Mit der Novelle müssen Unternehmen künftig bei der Angebotsabgabe erklären, dass sie ihren Beschäftigten bei der Ausführung eines öffentlichen Auftrags das Entgelt zu zahlen, das per Rechtsverordnung auf Grundlage eines repräsentativen Branchentarifvertrags festgelegt worden ist. Das sogenannte Verordnungsmodell schaffe für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssicherheit, meint die niedersächsische Landesregierung.
Um zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht, soll eine Landeskontrollstelle eingerichtet werden. Diese erhält hoheitliche Befugnisse und prüft stichprobenartig und anlassbezogen, ob die tarifvertraglich festgelegten Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. So soll die Umsetzung auch in der Praxis wirkungsvoll gesichert werden – insbesondere zur Unterstützung der kommunalen Auftraggeber.
„Das Land geht bei guten Arbeitsbedingungen mit gutem Beispiel voran: Geld der öffentlichen Hand gibt es zukünftig nur dann, wenn nach Tarif bezahlt wird. Wir wollen damit einen fairen Wettbewerb unterstützen, Verzerrungen durch Dumpinglöhne verhindern und damit die Beschäftigten schützen. Das ist ein Kernanliegen dieser Landesregierung und fester Bestandteil im „Masterplan Gute Arbeit“, zeigt sich der niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) überzeugt.
Anhebung der Schwellenwerte
Ebenso wurde eine Änderung in der Wertgrenzen-Verordnung des Landes vorgenommen. Wenn alle Ressorts zugestimmt haben, werden die Wertgrenzen für die Direktvergabe für öffentliche Auftraggeber erhöht. Die Auftragsgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen sollen auf einheitlich 20.000 Euro angehoben. Für Schulen werden die Grenzen auf bis zu 100.000 Euro erhöht.
Diese Änderung ermögliche es vor allem, kleinere Aufträge ohne die komplexen Verfahrensvorgaben einer Ausschreibung direkt und unkompliziert zu vergeben. Diese Erleichterungen komme beispielsweise den Lehrkräften bei der Organisation und Vergabe von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen zugute, heißt es in der Mitteilung.
„Mit der Anpassung der Wertgrenzen schaffen wir auch in den Kommunen und bei allen öffentlichen Auftraggebern eine ganz maßgebliche Entlastung. Dies hat nicht nur angesichts des Fachkräftemangels eine besondere Bedeutung. Ob bei Kommunen oder bei unseren Landesbehörden – so bleibt auch wieder mehr Zeit und Kapazität, sich auf die Kernaufgaben konzentrieren zu können“, so der niedersächsische Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD).