- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartDigitalesSächsisches Transparenzgesetz gilt

Sächsisches Transparenzgesetz gilt

Zu Jahresbeginn trat das Sächsische Transparenzgesetz in Kraft. Dies gibt Bürgerinnen und Bürgern ein Informationszugangsrecht gegenüber den Behörden. Diese müssen nun sowohl auf Antrag informieren als auch aktiv Informationen veröffentlichen.

Transparenzgesetze sind eine Fortentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze. Letztere verpflichten staatliche Stellen zur Auskunft, wenn Bürgerinnen und Bürger Informationen erfragen. Aufgrund von Transparenzgesetzen hingegen müssen staatliche Stellen aktiv Informationen veröffentlichen.

Nach § 4 des Sächsischen Transparenzgesetzes sind alle Institutionen der Landesregierung, Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände transparenzpflichtige Stellen. Des Weiteren nimmt das Gesetz auch Gerichte, den Landtag, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Bildungseinrichtungen in die Pflicht. Hinzu kommen weitere Stellen. Auch können Bürgerinnen und Bürger in einem unbegründeten Antrag Informationen erfragen.

„Transparenz zeugt von einem modernen Staatsverständnis. Sie hilft Verfahren und Hintergründe zu verstehen und stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung“, sagt Dr. Juliane Hundert. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist nun zusätzlich die Transparenzbeauftragte des Freistaats. Dafür habe der Landtag zwei zusätzliche Stellen genehmigt. „In den vergangenen Monaten verzeichnete ich ein zunehmendes Interesse am Transparenzgesetz“, berichtete Hundert. „Etliche Behörden wendeten sich mit ihren Fragen an mich, ebenso Bürgerinnen und Bürger.“

Transparenzplattform

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass bis Ende 2026 eine Transparenzplattform online geht, auf der die öffentliche Verwaltung Informationen bereitstellt. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist für die Entwicklung der Plattform verantwortlich. Die Plattform soll mit Open Source gebaut werden. Der Zugang muss anonym sein. Halbjährlich wird die Staatsregierung über den Stand berichten.

Sachsen ist eines der letzten Länder, die ein Transparenzgesetz bekommen. In Berlin befindet sich das entsprechende Gesetz noch im Entwurfsstatus. Nur Bayern und Niedersachsen haben noch gar keines.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein