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BKA bekennt sich zur Arbeitsdefinition

Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) an. Auch die Zusammenarbeit mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist vertraglich fixiert.

BKA-Präsident Holger Münch und der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, haben die Vereinbarung “Gemeinsam gegen Antiziganismus – Erklärung des Bundeskriminalamts und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zur künftigen Zusammenarbeit“ unterzeichnet.

Das BKA bekennt sich mit der Unterschrift dazu, Sinti und Roma in ihren Bürgerrechten zu achten und nicht aufgrund ihrer Abstammung zu kriminalisieren. Entsprechend der Studie “Perspektivwechsel, Nachholende Gerechtigkeit, Partizipation“, welche das Bundesinnenministerium (BMI) beauftragte, war die Polizei im NS-Staat zentral in den Genozid an der Volksgruppe involviert. Auch im neugegründeten BKA konnten derartige Praxen fortbestehen. Neben den aufgeführten Punkten bekennen sich die Vertragspartner zu umfassender Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Bildung.

“Es ist nicht zu hoch gegriffen, wenn ich den heutigen Tag als historisch bezeichne. Dass das Bundeskriminalamt und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma heute eine gemeinsame Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit gegen Antiziganismus unterzeichnen, muss als Umbruch im Umgang der Polizeibehörden mit unserer Minderheit nach 1945 bewertet werden“, ordnet Romani Rose das Vertragswerk ein.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mahnt ein konsequentes Vorgehen gegen Antiziganismus an. “Die Polizei muss Antiziganismus erkennen, erfassen und entschlossen bekämpfen. Die Aufnahme der IHRA-Definition für Antiziganismus in den Themenfeldkatalog des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität ist dafür ein wichtiger Baustein.“

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