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StartSicherheitKommentar: Schwere Entscheidung  ̶  schwere Kriminalität

Kommentar: Schwere Entscheidung  ̶  schwere Kriminalität

Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat sich offenkundig schwergetan, der Polizei das Recht einzuräumen, in Zeiten uneingeschränkter Bewegungsfreiheit für Schwerkriminelle im Netz eben deren Bewegungsfreiheit einzuschränken. Juristisch hat das Gericht nicht zum ersten Mal die Hürden für den Einsatz automatisierter Analysesoftware höher gehängt. Es argumentiert, es müsse ein konkreter Verdachtsfall vorliegen, um gegebenenfalls durch Mapping verschiedener Datensätze neue personenbelastende Fakten zu schaffen.

Soweit man Verständnis haben kann, haben muss, so unverständlich bleibt der politische Beifall für diese Behinderung, wenn nicht Verunmöglichmachung von Polizeiarbeit. Schaut man sich konkret an, welche Phänomene besonders betroffen sind, wird klar: Einige Terroranschläge, digitale Schwerverbrechen, besonders aber Kinderpornografie, werden nicht in dem Maße (präventiv, denn darum muss es der Polizei immer zuerst gehen) verhindert, wie es möglich wäre, ohne dass dadurch gleich alle Freiheitsrechte in Frage gestellt würden. Maßgeblich trägt dazu auch das Verbot einer konsequenten Vorratsdatenspeicherung bei. Die unterschiedlichen Speicherfristen der Provider reichen nicht aus, wenn die Polizei auf einen Verdacht stößt. Die Daten sind aber weg. „Quick freeze“ ist nur Vernebelungstaktik, nicht mehr.

Dann bleibt es wie es ist. Ein beachtlicher Teil von Verbrechen, besonders gegen das körperliche und seelische Kindeswohl, kann nicht verfolgt werden, weil andere Rechtsgüter politisch höher bewertet werden. Das muss man dann aber auch sagen. Schlimmer wird das Verschweigen noch bei Terroranschlägen. Erst vor Tagen konnte ein zweiter Terroranschlag mit dem Gift Rizin in Nordrhein-Westfalen nur deswegen verhindert werden, weil hier gleich zweimal US-amerikanische Dienste alle notwendigen Daten aus ihren Internet-Recherchen lieferten, deren Gewinnung nach dem BND-Urteil des BVerfG nicht einmal mehr dem Auslandsnachrichtendienst erlaubt sein sollen.
Was ist das für eine Moral? Wir verbieten unseren Sicherheitsbehörden das Mögliche, um Gefahrenabwehr zu betreiben und setzen weiter darauf, dass befreundete Dienste uns diese Daten liefern. Das tun sie auch, aber natürlich nach eigenem Gusto. Wir sind abhängig. Steht im Ampel-Vertrag nicht immer und immer wieder: Digitale Souveränität? Bei der Gefahrenabwehr sind wir unsouverän. Auch das gehört wohl zur unausgesprochenen Wahrheit.

1 Kommentar

  1. Was gibt es daran nicht zu verstehen, dass es verfassungswidrig (!) ist, die Bürger dieses Landes unter Generalverdacht zu stellen?
    Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung stehen nicht auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung.

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