Zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe müssen künftig weniger durch die Verwaltung kontrolliert werden. Grund sind geplante Änderungen im Durchführungsrecht zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU).
Wenn Landwirte Agrarfördermittel der EU beantragen wollen, müssen sie die Standards für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ von Flächen erfüllen – kurz GLÖZ-Standard. Dieser hat neun Bestandteile:
- Erhalt von Dauergrünland
- Schutz von Mooren und Feuchtgebieten
- Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern
- Pufferstreifen entlang von Gewässern
- Maßnahmen gegen Bodenerosionen
- Mindestbodenbedeckung in empfindlichen Zeiten
- Fruchtwechsel auf Ackerland
- Schutz von Landschaftselementen und Biodiversitätsflächen
- Schutz umweltsensiblen Dauergrünlands, insbesondere in Natura-2000-Gebieten
Mit den Standards sind Betriebsauflagen für Bauernhöfe verbunden, die regelmäßig kontrolliert werden. Dies galt bisher auch für zertifizierte ökologisch oder biologisch wirtschaftende Betriebe. Künftig soll für diese eine unwiderlegliche gesetzliche Vermutung gelten, dass sie die Bewirtschaftungsauflagen der GLÖZ-Standards eins sowie drei bis sieben erfüllen. Darüber hinaus ist geplant, Betriebe mit bis zu 30 Hektar Fläche von den Kontrollen zum GLÖZ-Standard sieben auszunehmen.
Damit ergebe sich bei „den zuständigen Behörden der Länder eine signifikante Entlastung von typischen behördlichen Aufgaben“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes (Bundestags-Drucksache 21/7407) – vor allem bei der Planung und Durchführung von Kontrollen.
Die Änderungen im deutschen Recht gehen auf Regelungen der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau und zur Reduzierung von Verwaltungsaufwänden zurück.




