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Digital Services Act: Länder stützen Landesmedienanstalten

Von Zeit zu Zeit aktualisieren die Länder den Medienstaatsvertrag. Diesmal müssen sie die Änderungen aus dem Digital Services Act (DSA) der EU einarbeiten. Im Gegensatz zum Bundesdigitalministerium (BMDV) sprach sich die Sprecherin der Rundfunkkommission, die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), in diesem Zuge für eine Zuständigkeit der Landesmedienanstalten aus.

So liest sich eine politische Stellungnahme: „Zuständige Behörde nach [Paragraf 12 Abs. 2] des Digitale-Dienste-Gesetzes ist die nach Paragraf 106 zuständige Landesmedienanstalt.“ Mit diesen Worten stellen sich die Bundesländer im Fünften Medienänderungsstaatsvertrag gegen das BMDV. Dieses hat im besagten Paragrafen des Digitale-Dienste-Gesetzesentwurfs (DDG-E) nicht die Landesmedienanstalten, sondern die Bundeszentrale für den Kinder- und Jugendmedienschutz (BZKJ) vorgesehen.

Landesmedienanstalten nicht benannt

Das BMDV hat die Aufgabe, den DSA in deutsches Recht zu übertragen. Das EU-Gesetz erlegt Online-Plattformen Pflichten auf, gegen Desinformation und Hass vorzugehen. Auch sollen die Plattformen bestimmte Transparenzkriterien erfüllen. Für die Kontrolle muss jedes EU-Mitgliedsland die zuständigen Stellen selbst benennen. Das BMDV hat sich entschieden, die Bundesnetzagentur für die Gesamtkoordination, die BZKJ für den Schutz Minderjähriger und den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) als zuständig für den Datenschutz zu nominieren. Die Landesmedienanstalten haben dagegen protestiert, dass sie demnach nicht für Kinder und Jugendliche zuständig sein sollen. Nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag sei doch genau dies ihre Aufgabe.

Die Frage ist ein Politikum. Sie dürfte weitreichende Auswirkungen auf die Regulation des Internets haben. Die Autorinnen und Autoren des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages erklären, dass sie davon ausgehen, dass das BMDV schlussendlich die Landesmedienanstalten als zuständig für den Kinder- und Jugendmedienschutzaspekt des DSA ernennen wird. Dafür spricht, dass auch schon der zuständige Abteilungsleiter im BMDV, Dr. Armin Jungbluth, sich aus fachlicher Sicht für die Landesmedienanstalten aussprach.

„Für die Länder ist klar, dass hier für die Inhalte und medienrelevanten Themen, die Landesmedienanstalten als nationale Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des Digital Services Acts die zentrale Rolle einnehmen müssen“, betonte nun die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab anlässlich eines Treffens der Rundfunkkommission. Raabs Vorgesetzte, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), ist zugleich Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die den Medienstaatsvertrag erarbeitet. Die Rundfunkkommission ist deswegen als Abteilung in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei angesiedelt.

Anhörung zum Medienstaatsvertrag

„Mit dem Entwurf des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages tragen wir dazu bei, dass die nationalen Regelungen den Anforderungen des Digital Services Acts entsprechen“, erläuterte Medienstaatssekretärin Raab den Entwurf. Sie fuhr fort, dass die Rundfunkkommission der Länder mit den Änderungen sicherstelle, dass „gleichzeitig die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung berücksichtigt werden.“ Die Rundfunkkommission ließ ferner verlauten, dass die Landesmedienanstalten im Zuge ihrer Aufgaben effektive Strukturen aufgebaut und auf systemische Mängel aufmerksam gemacht hätten.

Dies ist auch Thema des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages, der ebenfalls zur Stellungnahme bereitsteht. Er erneuert den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dabei geht es vor allem um neue technische Möglichkeiten. Staatssekretärin Raab erläuterte, dass die Rundfunkkommission „mit Regelungen zu so genannten ‚Mirror Domains‘ und dem ‚Follow the Money‘-Ansatz“ das Recht effektiver gegen solche Anbieter vorzugehen durchsetzen wolle, die ihren Sitz im Ausland haben.

Konkret steht hier der inzwischen jahrelange Kampf der Landesmedienanstalten gegen Pornoplattformen im Hintergrund. Derzeit läuft die Anhörung zum Fünften und Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Noch bis zum 24. November können alle Interessierten Änderungen zum Entwurf des Fünften Medienstaatsvertrags einbringen. Für den Sechsten läuft die Frist noch bis zum 7. Dezember 2023.

Der Behörden Spiegel hat am 18. September eine Diskussionsrunde zur Umsetzung des Digital Services Act und der Rolle der Landesmedienanstalten veranstaltet. Die Aufzeichnung findet sich auf digitaler-staat.online/mediathek.

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