In NRW ist die Plattform „Beteiligung NRW“ um weitere online-Angebote für Bürgerinnen und Bürger ergänzt worden. Öffentlichen Verwaltungen der Kommunen bietet die Plattform die Möglichkeit, die Bevölkerung an Entscheidungen für die Stadt oder Gemeinde zu beteiligen.
Mit den sieben neu freigeschalteten Diensten können die Kommunen aktuell über 50 sogenannte Leistungskatalog-Leistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digital anbieten, um die Plattform weiterzuentwickeln.
Zu den zugefügten Diensten zählen unter anderem das Einreichen von Anregungen und Beschwerden an den Stadt- oder Gemeinderat, die Anmeldung eines Bürgerbegehrens, die vertrauliche Einreichung von Petitionen sowie das allgemeine Einreichen von Fragen an den Stadt- oder Gemeinderat.