Die G7-Mitgliedsstaaten haben zusammen mit der Europäischen Kommission eine gemeinsame Erklärung zu Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verabschiedet. Darin identifizieren sie mögliche Wettbewerbsrisiken wie Kooperationen zwischen Big-Tech- und kleineren KI-Unternehmen.
„Die Wettbewerbsbehörden und die Politik richten besondere Aufmerksamkeit auf KI“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes (BKartA). Künstliche Intelligenz habe einerseits enormes Potenzial, berge gleichzeitig aber Risiken für den Wettbewerb und im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Verbraucher- und Datenschutz. Die Wettbewerbsprobleme könnten sich Mundt zufolge hier potenzieren, weshalb sie sich zu dem Thema international und interdisziplinär austauschen würden.
Die G7-Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, und USA hatten sich in Rom zum zweitägigen G7-Wettbewerbsgipfel getroffen. Damit führten die Behörden und Politik den über die letzten Jahre etablierten Austausch zu Wettbewerbsfragen im Digitalbereich fort.
Drei mögliche Risiken am Markt
Die gemeinsame Erklärung legt zu Beginn die Marktumstände im Bereich KI dar. Mögliche Wettbewerbsrisiken umfassen demnach die Konzentration wesentlicher Vorleistungen auf wenige starke Anbieter, die Möglichkeiten der Übertragung von Marktmacht sowie die Kooperationen zwischen Big-Tech- und kleineren KI-Unternehmen, die möglicherweise den Wettbewerb dämpfen könnten. Im Gegenzug stellt die Erklärung Leitprinzipien auf, darunter der faire Wettbewerb, der offene Zugang zu Märkten und ausreichende Wahlmöglichkeiten.
Zudem sprachen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des G7-Wettbewerbsgipfels über Erfahrungen bei der Durchsetzung des Wettbewerbs sowie wettbewerbspolitische und regulatorische Fragen. Als Basis der Gespräche diente ihnen dabei ein Diskussionspapier, welches die Wettbewerbsbehörden im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeiteten.