Kurz vor der Bundestagswahl gibt es noch eine Überraschung: Der Bundestag hat am Freitag das Gewalthilfegesetz beschlossen. Somit enden gut zehn Jahre der Diskussion.
Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Auch neu ist: Zum ersten Mal beteiligt sich der Bund mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung von Beratungsstellen und von Frauenhäusern. Der Rechtsanspruch für die Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt soll ab 2030 gelten. „Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen“, betonte die Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen).
Bevor das Gesetz beschlossen wurde, hatten sich SPD, Die Grünen und die Union im Familienausschuss nach langen Diskussionen geeinigt. Innerhalb des Ausschusses drängten die Vertreterinnen beider Polizeigewerkschaften darauf, das Gesetz zeitnah zu beschließen. Erika Krause-Schöne vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte zudem niedrigschwellige Beratung und Hilfe, „unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, vom Wohnort, vom aufenthaltsrechtlichen Status oder den Sprachkenntnissen“. Derzeit fehlten mehr als 14.000 Frauenhausplätze in Deutschland. Dies stelle die Polizei vor große Herausforderungen, Schutzbedürftige adäquat unterzubringen.
Auch Angélique Yumusak, Bundesfrauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), begrüßte den Gesetzentwurf. Unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen „eine vollständige finanzielle Ausstattung erhalten“.