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StartAllgemeinAus Einsatzkosten Pensionsrücklagen für Polizisten bilden

Aus Einsatzkosten Pensionsrücklagen für Polizisten bilden

Die Diskussion über die Einbeziehung von Beamten in das gesetzliche Rentensystem reißt nicht ab. Nun macht der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion einen Gegenvorschlag.

Die Vorwürfe sind nicht neu: Polizeieinsatzkräfte gehen mit 62 Jahren in Pension und kosten damit den Steuerzahler sehr viel Geld. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass sie regelmäßig Leib und Leben riskieren, etwa bei Risikospielen im Profifußball, kritisiert Roland Staude, erster Vorsitzender des DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion.

Gebühren zweckgebunden nutzen

Deshalb fordert der Gewerkschafter, für diese Einsätze von den austragenden Vereinen Gebühren zu erheben: „Einnahmen aus der Absicherung potenzieller Gefährdungslagen bei Risikospielen sollen zweckgebunden für die Pensionsrückstellungen von Polizeikräften eingesetzt werden.“ So ließe sich nicht nur das Finanzierungsdelta für den früheren Pensionseintritt von Polizeibeamten mit 62 Lebensjahren ausgleichen. „Unser Vorschlag entzieht die Kosten der Allgemeinheit und legt sie als Gebühr auf die Verursacher um.“

Schon im Januar 2025 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren gegen die Freie Hansestadt Bremen entschieden, dass bei gewinnorientierten Großveranstaltungen ab 5.000 Personen, von denen ein Teil gewaltgeneigt sei, für den polizeilichen Mehraufwand Gebühren verlangt werden können. Eine Regelung, die in Nordrhein-Westfalen noch nicht praktiziert wird und vom Landesgesetzgeber erst geregelt werden müsste.

70 Prozent Kostendeckungsgrad

Zudem könnte die Maßnahme ein Teil des schon 2023 vorgestellten Konzepts zum Pernsionsausgabensicherungssystem (PASS) werden. Damals hatte der DBB NRW in der Oktober-Ausgabe des Behörden Spiegel (Seite 3) vorgeschlagen, einen Kostendeckungsgrad von Pensionen in Höhe von 70 Prozent sicherzustellen. Dazu sollten neben dem dauerhaften Verzicht der Beamtinnen und Beamten von 1,6 Prozent der Besoldung zugunsten der Versorgungsrücklage und einem Absenken des Versorgungsbetrages durch das Land von 75 auf 71,25 Prozent auch die nicht verausgabten Personalkosten aus den damals rund 30.000 unbesetzten Stellen im Öffentlichen Dienst des Landes zur Finanzierung herangezogen werden. „Die vereinnahmten Gebühren für Risikospiele im Profi-Fußball könnten eine wichtige Ergänzung sein, um das Finanzierungsdelta des früheren Pensionseintritts von Polizeibeamten auszugleichen“, ist Staude überzeugt. Dazu müsste das zuständige Landesinnenministerium die Gebühren zuerst erheben.

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