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StartRechtEU-Verordnung zum International Procurement Instrument

EU-Verordnung zum International Procurement Instrument

Die EU darf Drittländern, die ihrerseits ihre Märkte nicht öffnen, seit Ende August 2022 den Marktzugang erschweren. Grundlage ist die neue Verordnung (EU) 2022/1031 zum International Procurement Instrument (IPI).

Hintergrund

Die EU hat ihren eigenen Markt für öffentliche Aufträge für zahlreiche Waren und Dienstleistungen aus Drittländern geöffnet. Viele Drittländer zögern hingegen, den Zugang zu ihren Märkten zu verbessern.

Reaktion auf Blockaden von Drittstaaten

Die Verordnung dient als Instrument, Drittstaaten zur Öffnung ihres Marktes für öffentliche Aufträge zu bewegen.

Handlungsmöglichkeiten

Das IPI ermöglicht der EU-Kommission, transparente Untersuchungen von mutmaßlich restriktiven Maßnahmen oder Vergabepraktiken, die ein Drittland einführt oder beibehält, einzuleiten und Konsultationen mit dem betreffenden Land über die Öffnung seines Marktes für öffentliche Aufträge aufzunehmen. Kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass eine beschränkende Praxis besteht, ist sie befugt, den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren oder Dienstleistungen aus dem Drittland zu öffentlichen Vergabeverfahren zu beschränken.

Download Volltext:

https://www.heuking.de/fileadmin/DATA/Dokumente/Aktuelles/IPI_Verordnung_1299.pdf

Die Autorin des Gastbeitrags ist Christina Emde von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek.

Besuchen Sie zum Thema Vergaberecht auch unsere Praxisseminare. Themen und Termine finden Sie hier.

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