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StartSicherheitGrundsatzerklärung aktualisiert

Grundsatzerklärung aktualisiert

In Sachsen ist die Grundsatzerklärung zwischen der Landespolizei und der Landesgruppe des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) erneuert worden. Sie regelt das Zusammenwirken von Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen.

Dazu erklärte Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa: „Die Zusammenarbeit mit dem BDSW bildet einen bedeutenden Baustein in der Architektur der Inneren Sicherheit im Freistaat Sachsen und unterstützt unsere polizeiliche Arbeit im besonderen Maße.“ So habe die Polizei im vergangenen Jahr mehr als 1.000 sicherheitsrelevante Hinweise von privaten Sicherheitsunternehmen erhalten, „auf die wir zeitnah reagieren konnten, um Gefahren oder Straftaten verhindern oder aufklären zu können.“

Und Daniel Balke, Vorsitzender der sächsischen BDSW-Landesgruppe, ergänzte: „Die Grundsatzerklärung über das Zusammenwirken der Polizei mit der Sicherheitswirtschaft hat sich seit ihrem Bestehen als erfolgreiche und vertrauensvolle Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdienstleistern sehr bewährt.“ Sie habe als gelebtes Public-Private-Partnership-Modell Vorbildfunktion über den Freistaat hinaus.

Die Grundsatzerklärung existiert in Sachsen seit mehr als 20 Jahren. Sie war damals die bundesweit erste. Erneuert wurde sie in den Jahren 2006 und 2016. Damit reagieren die Verantwortlichen auf organisatorische Veränderungen. Nun wurden die Qualitätskriterien erweitert, was künftig weiteren Unternehmen die Beteiligung ermöglicht. So wird nun die Unterhaltung einer ständig besetzten Notruf- und Serviceleitstelle in Deutschland nicht mehr von den Firmen vorausgesetzt. In Zukunft ist es ausreichend, sich einer solchen zu unterstellen.

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