Die Bundespolizei übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Passagierkontrollen an den großen deutschen Verkehrsflughäfen aus. Und das ist auch gut so. Denn die Entscheidung, ob beim Fund eines gefährlichen Gegenstandes im Handgepäck im Ernstfall tatsächlich ein Terminal geräumt wird, ist eine hoheitliche Aufgabe und muss als gefahrenabwehrende Maßnahme von der Bundespolizei getroffen werden.
Aus diesem Grunde ist der „Neuen Welt“ am Flughafen Frankfurt am Main auch mit Skepsis zu begegnen. Dort ist gemäß einem öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag, der auch von Vertretern des Bundesinnenministeriums (BMI) unterzeichnet wurde, seit Jahresbeginn der private Flughafenbetreiber für die Luftsicherheitskontrollen der Passagiere verantwortlich. Die Fraport AG, deren Aktien sich mehrheitlich im Besitz des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am Main befindet, ist seitdem u. a. für die Gestaltung und den Neuabschluss der Sicherheitsdienstleisterverträge, die Beschaffung von Kontrollinfrastruktur (hier sind modernere Geräte mit Computertomografie in Planung), die Gebührenkalkulation und -erhebung, die Ausgestaltung des Qualitätsmanagements sowie die Steuerung der Sicherheitsdienstleister zuständig.
Insbesondere Letzteres lässt unter Sicherheitsaspekten aufhorchen. Denn ob diese dann im Gefahrenfall genauso handeln, als wenn sie unter der Steuerung der Bundespolizei stünden, darf ernsthaft bezweifelt werden. Die Steuerung der Sicherheitsdienstleister sollte in polizeilicher Hand bleiben.
Zu enge Kennverhältnisse zwischen den entscheidenden Akteuren aufseiten der privaten Sicherheitsdienste sowie der Bundespolizei schaden grundsätzlich. Denn sie erschweren zum einen eine wirksame Wahrnehmung der Rechts- und Fachaufsicht. Zum anderen sind sie aus Compliance-Gründen kritisch zu sehen. Das gilt insbesondere ab einer bestimmten Führungsebene und ganz gewiss für Spitzenpositionen: sowohl bei den Dienstleistern und ihren Verbänden als auch bei der Bundespolizei! Erst recht problematisch wird es, wenn diese engen Kennverhältnisse auch noch explizit herausgestellt werden. Zumal die Bundespolizei im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht über die Sicherheitsunternehmen auch zu einem Höchstmaß an Neutralität gegenüber den Reisenden verpflichtet ist. Diese ist jedoch nicht immer gegeben.
Hier braucht es dringend Veränderungen. Hier sind die jeweiligen Dienstvorgesetzen aufseiten der Bundespolizei gefragt, ganz besonders im Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Denn spätestens hier muss die Einhaltung des – auch beamtenrechtlich verankerten – Distanzgebotes sichergestellt werden.