Der Konflikt schwelte schon länger. Nach Plänen des Innenministers von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), sollten das Pensionseintrittsalter von Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Kommunen und des Landes auf 62 Jahre angehoben werden. Durch einen Änderungsantrag der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen müssen Betroffene aller Laufbahngruppen, nach Ende einer Übergangsfrist, künftig bis zum Vollendeten 61. Lebensjahr arbeiten. Damit müssen Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Kommunen ein Jahr länger arbeiten.
„Wir begrüßen, dass die Fraktionen von CDU und Grünen den Plan des Innenministers aufgegeben haben, bei der Altersgrenze nach Laufbahngruppen zu differenzieren; sind aber zeitgleich enttäuscht, dass die Fraktionen nicht bereit waren, langjährige belastende Einsätze und die daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen von Berufsfeuerwehrleuten zu berücksichtigen. Deshalb lehnen wir die mit dem vorliegenden Änderungsantrag geplante Anhebung der Altersgrenze für Feuerwehrleute auf 61 Jahre weiterhin ab“, erklärte Andrea Becker, Landesfachbereichsleiterin ver.di NRW.
ver.di NRW hatte sich bis zuletzt dafür eingesetzt, die Altersgrenze von 60 Jahren zu halten. So legte die Gewerkschaft dem Innenausschuss zuletzt in einer Sachverständigenanhörung Gesundheitsdaten vor, dass Krankenquoten und Krankheitszeiten ab 55 Jahren deutlich zunähmen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass Feuerwehrleute bei einer Anhebung der Altersgrenze länger zur Verfügung stehen. Vielmehr verschärft eine Anhebung die Personalsituation, da Stellen nicht zur Wiederbesetzung frei werden“, so Becker.