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StartAllgemeinRunde zwei des Entlastungskabinett

Runde zwei des Entlastungskabinett

Zum zweiten Mal traf sich nun die Bundesregierung unter dem Titel des Entlastungskabinetts, um über weitere Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft zu beraten. Das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel des Bürokratieabbaus und der Beschleunigung der Verwaltung vor Augen. Doch auch wenn es Erfolge zu verzeichnen gibt, sieht der Normenkontrollrat (NKR) noch Ausbaupotenzial.   

Bereits während der Kabinettssitzung wurden Anstöße für Maßnahmen gegeben, die eine Entlastung von weiteren 600 Millionen Euro mit sich bringen. Der Großteil dieser Summe entfällt dabei auf Modernisierungen im Gesundheitswesen. Beispielsweise wird zukünftig die Überweisung an den Facharzt digitalisiert und gemeinsam mit ärztlichen Einschätzungen in der elektronischen Patientenakte zusammengeführt. Auch wird ein einheitlicher, digitaler Medikationsplan eingeführt, der laufend von Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken aktualisiert wird und so die Arzneimitteltherapiesicherheit spürbar erhöht. Damit dies gelingt, werden Praxen und Kliniken verpflichtet, sich die Informationen gegenseitig digital zuzusenden.

Weitere Maßnahmen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, umfassen unter anderem Vereinheitlichungen und Vereinfachungen im Verkehrsbereich, digitale Arbeitsförderungen, eine Stärkung der beruflichen Fortbildung und Anpassungen im Hochschulrecht, wo veraltete Regeln entfallen.

Forderungen für mehr Beteiligung

Der NKR sieht in den bisherigen Einsparungen der Bundesregierung zwar bereits erste Erfolge, fordert jedoch eine rege Beteiligung an den Einsparungen aus allen Ressorts. Das Entlastungskabinett biete aber auch abseits des Beschlusses einzelner Maßnahmen dem Kabinett die Möglichkeit, Bilanz zu ziehen über den Stand des Bürokratieabbaus, erklärte Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR. Er führte weiter aus, dass diese Gelegenheit für einen selbstkritischen Blick auch genutzt werden sollte.

Er merkte darüber hinaus an, dass es fraglich sei, ob die Entlastung überhaupt bei den Unternehmen, der Verwaltung und den Bürgern ankäme: Denn der größte Teil der rechnerisch erzielten Entlastung geht auf das Gebäudemodernisierungsgesetz zurück. Hierdurch wird Aufwand von rund 7,7 Milliarden Euro pro Jahr für den Einbau von Wärmepumpen vermieden, der erst in der Zukunft entstanden wäre. Hinzu kommt, dass der Erfüllungsaufwand für mehrere belastende Vorhaben gar nicht oder nur unvollständig ermittelt wurde – etwa beim Wehrdienstmodernisierungsgesetz oder beim KRITIS-Dachgesetz.

Daher ruft der NKR erneut alle Ressorts auf, sich an dem Bürokratieabbau zu beteiligen und die Maßnahmen aus der Modernisierungsagenda und dem Koalitionsausschuss auch umzusetzen und Bürokratiekosten aus Informationspflichten gezielt abzubauen. Bislang seien zwar beim Erfüllungsaufwand einige Fortschritte erzielt worden, doch im Bereich der Bürokratiekosten seien seit Beginn der Legislaturperiode 1,2 Milliarden Euro hinzugekommen (vor allem aufgrund europarechtlicher Vorgaben).

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