Der rot-rot-grüne Berliner Senat war 2021 der erste öffentliche Arbeitgeber, der mit einem Gesetzesentwurf eine Quotenregelung im Öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen mit Migrationshintergrund verbindlich festlegen wollte, entsprechend ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung mit 35 Prozent.
Zweifel an der Verfassungskonformität des Vorhabens beließen es am Ende bei Absichtserklärungen. Nun plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine Neuauflage für den Bund, allerdings auch hier wegen verfassungsrechtlicher Bedenken als „schlanke Lösung“. Die angestrebte signifikante Erhöhung des migrantischen Anteils im Öffentlichen Dienst soll durch ein Bundespartizipationsgesetz gestützt werden und durch entsprechende Richtlinien und Verordnungen Wirkung entfalten.
Generell gilt beim Beamtenstatus: Der Bewerber muss im Besitz eines deutschen Passes sein. Auch EU-Bürger und wenige andere Nationalitäten können Beamte werden. Für Tarifbeschäftigte gilt diese Einschränkung nicht.
So wünschenswert die Abbildung der Diversität der Gesellschaft auch im Öffentlichen Dienst ist, so eng sind die Grenzen. In Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, weiter ausgeführt in Paragraf 9 des Bundesbeamtengesetzes und den Vorschriften der Länder, ist vom Prinzip der Bestenauslese die Rede: „Jedes öffentliche Amt ist jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleich offen.“ So weit, so gut. Also ist der oder die Beste für eine Stelle im Amt, in der Behörde oder im Ministerium den weniger Geeigneten zwingend vorzuziehen. Theoretisch ist also alles klar, doch der Teufel liegt im Detail: der Praxis der Personalpolitik. Gescheitert war vor dem Berliner Senat bereits 2016 die SPD-geführte NRW-Landesregierung mit dem Versuch, eine Frauenquotierung durch die Hintertür ins Landesbeamtengesetz einzuführen. Der Gesetzentwurf formulierte die Bewerberbeurteilung der Bestenauslese um: Frauen seien „bei im Wesentlichen gleicher Eignung“ zu bevorzugen. Das OVG Münster kippte das Gesetz, das „Wesentliche“ wurde gestrichen. Ähnliche Versuche wird es dann gesetzlich unterschwellig infolge des Bundespartizipationsgesetzes geben. Für den Öffentlichen Dienst und seine Reputation ist dies verheerend, denn auf Frauen sollen der Logik nach bevorzugt Deutsche mit Migrationshintergrund in den Beamtenstatus gelangen, aber eben deswegen nicht immer die Besten. Die nächsten Schritte wären denkbar, nämlich die Quoten nach Herkunftsländern herunterzubrechen. Wie wäre es mit einem Proporz nach Bundesländern?
Diese Politik geht in die falsche Richtung. Denn schon die Parteizugehörigkeit ist leider ein Mühlstein bei der Bestenauslese. Öffentlich Bedienstete, besonders Beamte, treffen für alle wichtige Entscheidungen, für Wirtschaft wie Privatleute, verhängen Verbote und Sanktionen. Das geht nur mit den Besten.
Uwe Proll