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Ganztag-Anspruch: Das Los entscheidet

Der Gemeindetag Baden-Württemberg kritisiert das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen, das durch den Bund 2021 verabschiedet wurde, weil es sich nicht erfolgreich umsetzen lasse.

Bereits vor dem Gesetzesbeschluss hatte der Gemeindetag die Finanzierbarkeit bemängelt. Bei dem erst seit Kurzem abrufbaren Investitionsförderprogramm bestätige sich die geäußerte Kritik: „Die bereitgestellten Mittel sind bei weitem nicht ausreichend“, heißt es aus dem baden-württembergischen Gemeindetag. Die verfügbaren Fördermittel in Höhe von rund 380 Millionen Euro seien vielfach überzeichnet.

Förderung per Losentscheid

Nun soll das Los darüber entscheiden, welche Baumaßnahme gefördert werden kann und welche nicht. Eine Aufstockung der fehlenden Gelder durch Bund oder Land ist nicht vorgesehen.

„Mit dem Losentscheid, welche Baumaßnahme bezuschusst wird, wird zugleich auch darüber gelost, welche Kinder den Rechtsanspruch künftig nutzen können und welche nicht“, bemängelt der Gemeindetag. Hunderte Schulträger würden leer ausgehen, wodurch vielerorts die erforderliche Infrastruktur nicht geschaffen werden könne.

Planungssicherheit notwendig

Angesichts der aktuell angespannten Haushaltslage in zahlreichen Kommunen ist Planungssicherheit unabdingbar. Daher benötigten die baden-württembergischen Städte und Gemeinden zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns mit Blick auf die Überzeichnung des Förderprogramms Klarheit darüber, ob die Fördermittel in den Folgejahren ausgezahlt würden, so der Gemeindetag.

Rechtsanspruch nicht haltbar

In dem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen sieht der Gemeindetag Baden-Württemberg ein Beispiel für politische Versprechen, die von den Verantwortlichen in keiner Weise gedeckt würden. Das angekündigte Losverfahren bedeute einen weiteren großen Vertrauensverlust der Kommunen in die Zuverlässigkeit von Bund und Land.

„Ehrlich wäre es, spätestens jetzt zu erkennen, dass dieser Rechtsanspruch nicht haltbar ist. Ihn zurückzunehmen oder ihn zumindest deutlich zu verschieben, wäre die richtige Maßnahme. Stattdessen wird gelost – ein Offenbarungseid“, konstatiert der Gemeindetag Baden-Württemberg.

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