Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen „Compact-Magazins“ (wir berichteten) teilweise auf. Konkret hat das Gericht dem Antrag der COMPACT-Magazin GmbH, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wiederherzustellen, mit bestimmten Maßgaben stattgegeben.
Das BMI hatte im Juli die COMPACT-Magazin GmbH und ihre Teilorganisation verboten. Zur Begründung führte das BMI an, die Vereinigung lehne die verfassungsmäßige Ordnung nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf. Dagegen wurde Klagen erhoben, über die der Senat noch nicht entschieden hat. Das Unternehmen darf den Betrieb als Presse- und Medienunternehmen während der Dauer des anhängigen Klageverfahrens fortführen.
Das wirft kein gutes Licht auf die Innenministerin und ihre Rechtsberater. Denn auch im Hauptverhandlungsprozess wird es zur Abklärung der Frage “ Verhältnismäßigkeit – Pressefreiheit“ gehen. Da wird das Ministerium einige Federn lassen müssen. Es kann nicht sein, dass eine Ministerin nach Gutdünken im Lande herrschen kann. Die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz dient da nicht unbedingt als Hilfe, denn diese Behörde ist nicht unabhängig, sondern
untersteht der Ministerin. Alles klar ! ( Siehe Vorgang der Merkelregierung bei der Entlassung von Maaßen).