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StartVerteidigungVom selbstbestimmten Handeln im digitalen Raum

Vom selbstbestimmten Handeln im digitalen Raum

Die Speerspitze in der Digitaltechnologie ist in den USA und China, aber nicht in Deutschland zu finden. Dieser Tatsache steht ein wachsender Bedarf nach Souveränität im digitalen Raum in einer zunehmend prekären globalen Sicherheitslage gegenüber.

Das Verteidigungsministerium (BMVg) hat sich diesen Umstand in seine strategischen Leitlinien geschrieben. „Digitale Souveränität ist die Voraussetzung für Sicherheit und Innovationsfähigkeit“, ist dort zu lesen. Auf dem Parlamentarischen Abend des Behörden Spiegel erläuterte Oberst i. G. Gerald Schreiber, Referatsleiter im Bundesministerium der Verteidigung für das Referat IC II 4 – Nationale und Internationale Digital-/Cyber-/IT-Politik; IT-Strategie und Attribuierung, wie das BMVg diesen Anspruch zu materialisieren plant.

Erster Schritt hierfür ist eine Definition, wie der Ausdruck zu verstehen ist. Für Schreiber ist klar: Digitale Souveränität beschreibe im Kern die Fähigkeit eines Staates oder einer Organisation, im digitalen Raum selbstbestimmt zu handeln und seine Interessen zu verfolgen – frei und unabhängig von Dritten. Daraus zieht das BMVg zwei Schlüsse. Erstens sind bestehende Abhängigkeiten zu reduzieren, um die Hoheit über zentrale Fähigkeiten zu behalten, und zweitens sind eigene technologische Kapazitäten zu stärken.

Autarkie ist nicht das Ziel

Mit Autarkie sei dieser Anspruch allerdings nicht zu verwechseln. Vielmehr gehe es darum, über zweckmäßige Redundanzen zu verfügen und die Fähigkeit zu besitzen, alternative Wege zu nutzen. Vertrauenswürdige IT, sichere Lieferketten, Multi-Provider-Ökosysteme, offene Standards und Datensouveränität sind aus Schreibers Sicht die Hebel, um das umzusetzen. „Durch Eigenentwicklung, vertrauenswürdige Lieferketten, souveräne Cloud- und KI-Lösungen wird die Gefahr fremder Einflussnahme minimiert“, so Schreiber. Das sei ein zentrales Element nationaler Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Darüber hinaus könne Cybersicherheit nur erreicht werden, wenn sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werde. Die Bundeswehr sieht der Referatsleiter als Enabler und eigenständigen Akteur im Team aller zivilen und militärischen Akteurinnen und Akteure. So zeichne die Truppe für militärische Netze verantwortlich und agiere gesamtstaatlich im rechtlich definierten Rahmen. Zusätzlich trage sie mit Fähigkeiten und Expertise zur gesamtstaatlichen Cyber-Architektur bei und stärke das nationale Lagebild durch ihre Einbindung in NATO und EU.

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