- Anzeige -
- Anzeige -
StartStaat & RathausDisziplinarverfahren: Bundespolizei führt Übersicht an

Disziplinarverfahren: Bundespolizei führt Übersicht an

Bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes wurden zwischen 2020 und 2025 insgesamt 2.817 Disziplinarverfahren gegen Beamte eingeleitet. Nur ein geringer Teil der Betroffenen legte später Widerspruch gegen eine Disziplinarmaßnahme ein.

Verstößt ein Beamter beispielsweise gegen die Verschwiegenheitspflicht oder besteht gegen ihn ein Korruptions- oder Bestechlichkeitsverdacht, muss der Dienstherr bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte ein Disziplinarverfahren einleiten, um den Sachverhalt aufzuklären.

Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2025 wurden bei sechs nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Verteidigung 2.817 Verfahren gegen Beamte eingeleitet. Davon entfielen 2.650 (94 Prozent) auf die Bundespolizei, 103 (3,7 Prozent) auf das Bundeskriminalamt (BKA) sowie 45 (1,6 Prozent) auf den Bundesnachrichtendienst (BND). Die übrigen Verfahren verteilen sich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV; zehn), den Militärischen Abschirmdienst (MAD; sieben) sowie das Zollkriminalamt (ZKA; eins) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI; eins). Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (Drucksache 21/7173) hervor.

Betrachtet man die Zahlen genauer, wurden rund 52 Prozent (1.469 Verfahren) mit einer Disziplinarmaßnahme abgeschlossen. Aus der Antwort geht jedoch nicht hervor, in wie vielen Fällen es sich um einen Verweis, eine Geldbuße, eine Kürzung der Dienstbezüge, eine Zurückstufung oder sogar um eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis handelte. Ebenfalls lässt sich keine Aussage darüber treffen, wie viele Verfahren ergebnislos beendet wurden oder zum Zeitpunkt der Fragestellung noch anhängig waren.

Die Statistik zeigt, dass Disziplinarverfahren bei Bundesbeamten insgesamt selten sind. Bei insgesamt rund 77.000 bis 80.000 Beschäftigten in diesen Behörden mussten lediglich bei rund 3,5 Prozent der Beamtinnen und Beamten mögliche Dienstvergehen geprüft werden. Zudem legte nur ein kleiner Teil der Betroffenen Widerspruch gegen die Disziplinarmaßnahme ein (weniger als fünf Prozent; 62 Verfahren). Auch nach der Reform des Bundesdisziplinargesetzes im Jahr 2024 lassen sich bislang keine wesentlichen Veränderungen erkennen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein