Landesbeamtinnen und Landesbeamte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten künftig eine höhere Vergütung bei angeordneter Mehrarbeit. Gleiches gilt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Das regelt die sogenannte Mehrarbeitsvergütungslandesverordnung, die die Landesregierung in dieser Woche beschlossen hat.
Mit Wirkung vom November 2024 werden die Mehrarbeitsvergütungssätze um 4,76 Prozent angehoben. Eine weitere Erhöhung um nochmals 5,5 Prozent soll mit Wirkung vom 1. Februar 2025 erfolgen. Für den Landeshaushalt bedeutet das Mehrbelastungen in Höhe von ca. 7,5 Millionen Euro jährlich.
Die Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer ist besonders von Überstunden betroffen. Im vergangenen Jahr wurde an insgesamt 1.326 Landesbeamtinnen und Landesbeamte eine Mehrarbeitsvergütung gezahlt. Darunter befanden sich 1.302 Lehrkräfte. Zusätzlich wurden 2023 an 2.713 tarifbeschäftigte Lehrkräfte Mehrarbeitsvergütungen gezahlt.
Wertschätzung deutlich machen
„Die Erhöhung der Vergütung für angeordnete Mehrarbeit ist ein klares Zeichen der Wertschätzung an die Beschäftigten des Landes. Rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr werden die Regelungen vereinfacht und die Vergütungssätze erhöht“, erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue. Im Vergleich der Bundesländer setze sich Mecklenburg-Vorpommern damit an den zweiten Platz. „Das ist ein gutes Signal im Wettbewerb um Lehrerinnen und Lehrer.“
Mit der höheren Vergütung der Mehrarbeit honoriere man das zusätzliche Engagement der Lehrerinnen und Lehrer, erläutert Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn Lehrkräfte bereit sind, kurzfristig für ihre Kolleginnen und Kollegen einzuspringen und Unterrichtsausfall zu verhindern, muss sich das auch für sie selbst lohnen. Ich danke den Partnerinnen und Partnern des Bildungspaktes, mit denen wir uns auf diese Regelung verständigen konnten.“
Die neue Landesverordnung zur Vergütung von Mehrarbeit bezieht sich ausschließlich auf die angeordnete und genehmigte Mehrarbeit. Von ihr unberührt bleiben Überstunden, die die Beschäftigten in Phasen von höheren Arbeitsbelastungen über die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden ohne Anordnung durch den Dienstherrn leisten.