- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitAnpassungen im Bericht des Bayerischen Verfassungsschutzes

Anpassungen im Bericht des Bayerischen Verfassungsschutzes

Nach mehrfacher Kritik muss das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) seinen aktuellen Bericht überarbeiten. Dies teilte die Behörde selbst in einer Klarstellung mit.

Die „strukturellen Anpassungen“ habe das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz vorgenommen, da es in der öffentlichen Rezeption der Publikation „Interne Details zu russischer Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘“ teilweise zu inhaltlichen Missverständnissen gekommen sei. Bei der sogenannten „Doppelgänger“-Kampagne handelt es sich um „täuschend echt aussehende Online-Portale oder Webauftritte bekannter Medien“, heißt es im Verfassungsschutzbericht. Diese versuchten „russische Narrative zu verbreiten, um durch bewusste Falschinformationen im Internet und über Social Media demokratische Werte in Frage zu stellen.“

Deutsche Medien wehren sich

Der Bayerische Verfassungsschuzt hatte in der ersten Version des Berichts zunächst mehrere deutsche Medien mit dieser Kampagne in Verbindung gebracht. „Berliner Zeitung“, „Tichys Einblick“ und die „Junge Freiheit“ waren dagegen vorgegangen. In einem eigenen Kommentar bezeichnete der Publizist Alexander Wallasch die Einordnung des Verfassungsschutzes als „Schmutzkampagne“. Auch er war mit russischer Propaganda in Verbindung gebracht worden.

Das Online-Magazin „Tichys Einblick“ hatte sich zudem anwaltliche Unterstützung gesucht. Nach eigenen Angaben durch Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel hatte das Magazin zudem eine Abmahnung aussprechen lassen. Auch der Chefredakteur der Beliner Zeitung, Tomasz Kurianowicz, äußerte in einem Kommentar starke Kritik an dem Vorgehen. Laut Kurianowicz hat die bayerischen Behörde eine „falsche Einordnung“ getätigt, „die nicht nur unwahr, sondern auch rufschädigend und verleumderisch ist.“ Belege, dass Nachrichten der „Berliner Zeitung“ ins „russische Narrativ“ passten, bleibe der Verfassungsschutz schuldig. Außerdem warf der Chefredakteur dem Verfassungsschutz indirekt vor, gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vorzugehen.

Die nun durch den Verfassungsschutz angepasste Variante des Berichts ist laut dem „Junge Freiheit“-Chefredakteur Dieter Stein deutlich zurückhaltender formuliert. Jetzt heißt es in dem Bericht: „Einzelne Artikel der in dieser Kategorie aufgelisteten Webseiten wurden durch den Akteur weiterverbreitet“. Mit „Akteur“ ist Russland gemeint. „Es ist naheliegend, dass die betreffenden Inhalte aus Sicht des Akteurs das russische Narrativ unterstützen,“ heißt es im geänderten Bericht weiter. „Das BayLfV unterstellt explizit nicht, dass die Verantwortlichen der hier aufgelisteten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder in Kenntnis darüber sind bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der ‚Doppelgänger‘-Kampagne weiterverbreitet werden.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein