Die Reise des Sicherheitspakets der Ampel geht weiter. Nach finalen Anpassungen durch die Regierung wurde am Freitag über das Paket zunächst im Bundestag und dann im Bundesrat abgestimmt. Reichte die Zustimmung in der ersten Abstimmung noch aus, fehlte sie zumindest in einem Teil bei der zweiten Abstimmung.
Trotz lauter Kritik auch aus den Regierungsreihen blieb der große Knall während der Abstimmung des Sicherheitspakets im Bundestag aus. Nach Startschwierigkeiten – die erste Runde der Abstimmung musste wiederholt werden, da bei der Auszählung Stimmkarten einer abwesenden Abgeordneten gefunden worden waren – stimmten schließlich 361 Abgeordnete für das umstrittene Gesetz. Mit „Nein“ stimmten 290 Abgeordnete, neun enthielten sich.
Kritik von allen Seiten
Kritik am beschlossenen Sicherheitspaket kam zuvor von Seiten der CDU/CSU. So kritisierte beispielsweise Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg, den Sicherheitsbehörden würden nicht „die dringend notwendigen Instrumente an die Hand“ gegeben. Zur Aufklärung benötigten diese unbedingt Werkzeuge in den Bereichen Gesichtserkennung, der Speicherung von IP-Adressen, der Funkzellenüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung.
Aber auch innerhalb der Ampel-Regierung fehlte eine klare Einigkeit. Sowohl einige Mitglieder der Fraktion Bündnis90/Die Grünen als auch der SPD-Fraktion hatten vor der Abstimmung dazu aufgerufen mit „Nein“ abzustimmen. Das Sicherheitspaket „wird Deutschland in einen Überwachungsstaat verwandeln, der für Millionen Menschen alles andere als sicher ist“, hieß es in einem offenen Brief von Bündnis90/Die Grünen. Innerhalb von wenigen Stunden hatten mehr als 400 Mitglieder diesen unterschrieben. Weitere Kritik ernteten die geplanten Änderungen im Asylrecht. So hieß es in einem Brief einiger SPD-Mitglieder an ihre Fraktionskolleginnen und -kollegen: „Anstatt die Bekämpfung des Islamismus in den Fokus zu stellen, wird Sicherheit in Verbindung mit der Entrechtung von Schutzsuchenden gebracht.“
Stopp durch den Bundesrat
Doch die mahnenden Worte der Kritikerinnen und Kritiker hatten zunächst nicht genügend Einfluss. Nachdem das Sicherheitspaket erfolgreich seine erste Hürde genommen hatte, scheiterte es an seiner zweiten. In der Sitzung der Länderkammer kam die Vorlage, die den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse bei der Terrorismusbekämpfung geben soll, nicht auf die erforderliche Mehrheit. Speziell die Kritik der Union trug Früchte. Alle Bundesländer mit Unionsbeteiligung in der Regierung stimmten gegen den Abschnitt des Gesetzespakets. Den anderen Teil des Sicherheitspakets, der Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht vorsieht, ließ der Bundesrat passieren. Dieser war jedoch sowieso nicht zustimmungspflichtig.
Durch die fehlende Zustimmung im Bundesrat hat die Bundesregierung nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vertreter der Länder und des Parlaments müssten anschließend gemeinsam einen Kompromiss suchen. Innerhalb der SPD bestehen jedoch Zweifel, ob dies gelingen kann. Diese befürchtet, dass Friedrich Merz möglicherweise kein Interesse an einer Einigung haben könnte, um das Thema im Wahlkampf zu nutzen.