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Förderanträge jetzt digital

In Hessen können Kommunen nun Fördermittel des Landes für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie für den Neubau oder die Erweiterung von Feuerwehrhäusern vollständig digital beantragen. Die Einführung des digitalen Verfahrens sei ein Meilenstein bei der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse, so das hessische Innenministerium.

Die Grundlage des digitalen Antragsverfahren ist die sogenannte FISBOX, eine von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung entwickelte Datenbankplattform. Alle Nutzer auf den verschiedenen Verwaltungsebenen greifen auf die gleichen Daten zu und können ohne zeitliche Verzögerungen an den Vorgängen arbeiten. Alle Beteiligten haben jederzeit einen Überblick über den Bearbeitungsstand. Bereits in der Datenbank vorhandene Grunddaten der Behörden wie beispielsweise Adressen und Ansprechpartner werden automatisch auch für dieses Verfahren übernommen.

Der Vorgang umfasst alle Bearbeitungsschritte des gesamten Antragsverfahrens. Die Kommune legt einen Förderantrag an, gibt die notwendigen Daten ein und lädt erforderliche Dokumente, wie beispielsweise die Bedarfs- und Entwicklungsplanung und den zugehörigen Beschluss der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung, hoch. Anschließend bestätigt der Hauptverwaltungsbeamte auf einem Webportal den Antrag, damit sichergestellt ist, dass die politischen Gremien der Beschaffung zugestimmt haben. Sobald die Freigabe erteilt ist, kann der Landkreis den Antrag auf Vollständigkeit prüfen und mit der Bedarfs- und Entwicklungsplanung abgleichen. Hier erfolgt dann die abschließende Stellungnahme zum Antrag. Durch elektronische Freigabe kann der Antrag nun im Hessischen Innenministerium geprüft und bearbeitet werden. „Ich möchte Städte, Gemeinden und Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz von unnötigen bürokratischen Standards befreien, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Löschen, Bergen, Retten und Schützen. Neben einer von Hessen auf der Innenministerkonferenz angestoßenen Bund-Länder-Initiative zur Identifikation abbaubedürftiger Standards im Bundesrecht haben wir beispielsweise eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen geschlossen“, so der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU).

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