- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitErheblicher Gestaltungsraum

Erheblicher Gestaltungsraum

Angesichts der Wahlprognosen und Umfragen zu den bevorstehenden Landtagswahlen schlagen bei der AfD die blauen Herzen höher. Eine Regierungsbeteiligung scheint greifbar – zumindest in Sachsen-Anhalt. Für die Sicherheitsbehörden könnte das massive Auswirkungen haben. Welche genau und wie damit umzugehen wäre, wird aktuell viel diskutiert.

Der Hauptzweck des Staates – das ist aus Sicht der AfD Sachsen-Anhalt die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. So steht es im Wahlprogramm. Genau wie die Idee, die Aufgaben der Polizei neu zu gewichten oder „der Bekämpfung der Antifa in Sachsen-Anhalt höchste Priorität ein[zu]räumen“. Noch radikaler wird der sachsen-anhaltische AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Im Interview erklärte er zur Frage, ob der Verfassungsschutz auf seine – aus Sicht der Partei – „eigentliche Aufgabe“ zurückgeführt oder gleich ganz abgeschafft werden sollte, „ergebnisoffen“ zu sein. Die „eigentliche Aufgabe“ des Verfassungsschutzes ist laut AfD der Schutz der Verfassung und nicht die Beobachtung der Opposition. Hiervon ist die AfD aktuell betroffen. So wurde ihr Landesverband unter anderem durch den Landesverfassungsschutz (LfV) Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.

Der Gestaltungswille des Landesverbands ist also groß. Die Frage, was ein AfD-Verband in Regierungsverantwortung wirklich anstoßen könnte, ist komplex. Fakt ist: Könnte die Partei das Amt eines Innenministers oder einer Innenministerin bekleiden, bestünde „ein erheblicher politischer Gestaltungsspielraum“, erklärt Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, im Gespräch mit dem Behörden Spiegel. Zwar könne eine Regierung keineswegs unmittelbar in einzelne Ermittlungen oder operative Entscheidungen eingreifen, sie könne die Arbeit einer Behörde dennoch nachhaltig prägen.

Nachhaltig geprägt

Schmidt macht es für die Polizei konkret: Ein Parteimitglied als Innenminister könnte etwa im Bereich Extremismus mehr oder weniger Ressourcen für Rechts-, Links- oder islamistischen Extremismus vorgeben, bei Kriminalität den Schwerpunkt auf Clan-Kriminalität setzen oder bei Migration auf Schleusung und Grenzkriminalität fokussieren. Bei Demonstrationen wiederum bestünden politische Steuerungsmöglichkeiten bei Einsatzkonzeptionen und der Ausbildung, bei Cybercrime über Personal und technische Ausstattung und, allgemein beim Personal, über Stellen, Ausbildung, Beförderungs- und Organisationsstrukturen. Die politische Steuerung dürfte allerdings nicht in rechtswidrige Einzelfallsteuerung umschlagen. So wäre zum Beispiel der Versuch, in konkrete strafprozessuale Ermittlungen einzugreifen, besonders sensibel. Hier kämen zusätzlich Staatsanwaltschaft, richterliche Kontrolle und die gesetzlichen Regeln der Strafprozessordnung ins Spiel. Es bleibt festzuhalten: Eine Regierung kann Sicherheitsbehörden auch ohne rechtswidrige Weisungen nachhaltig prägen. Strategische Prioritäten, Haushaltsentscheidungen sowie Veränderungen bei Organisation und Personal bestimmen langfristig deren Ausrichtung.

Besondere Brisanz

Beim Verfassungsschutz gestaltet es sich ähnlich. Aufgrund seiner besonderen Funktion ist die Lage hier allerdings noch diffiziler. Die Verfassungsschutzbehörden sind an Recht und Gesetz und damit insbesondere an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Ein Innenminister oder eine Innenministerin verfügt aber dennoch über weitreichende Möglichkeiten, ihre strategische Ausrichtung zu beeinflussen. Beispielsweise durch politische Arbeitsschwerpunkte, durch veränderte organisatorische Strukturen und Personalentscheidungen. Auch könnte der Kopf des Innenministeriums die Verteilung von Ressourcen und Haushaltsmitteln, die Prioritäten bei deren Analyse, die Besetzung von Behördenleitungen und den Erlass von Verwaltungsvorschriften gezielt für seine politische Agenda nutzen.

Gesetz, Verfassung und Grundrecht

Gleichzeitig sichern Art. 33 Abs. 5 GG und das Lebenszeitprinzip die professionelle Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten. Die Staatsdienerinnen und -diener sind verpflichtet, ihr Amt unparteiisch und gerecht zu führen. „Die Polizei ist nicht der verlängerte Arm einer Regierungspartei, sondern handelt als Teil der vollziehenden Gewalt auf der Grundlage von Gesetz und Recht“, so Schmidt. Eine demokratisch gewählte Landesregierung kann die Polizei somit nicht von der Beachtung von Gesetz, Verfassung und Grundrechten entbinden. Im Falle einer problematischen Weisung an einen Polizeibeamten oder eine -beamtin gilt im Kern die sogenannte Remonstrationspflicht.

Schmidt erläutert ihren Mechanismus: Beamtinnen und Beamte müssen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung zunächst unverzüglich gegenüber ihrem unmittelbaren Vorgesetzten äußern. Hält auch diese Stelle an der Weisung fest, sind die Bedenken gegenüber dem nächsthöheren Vorgesetzten zu wiederholen. Bestätigt dieser ebenfalls die Anordnung, müssen die betroffenen Staatsdienerinnen und Staatsdiener sie grundsätzlich ausführen. Von der persönlichen Verantwortung sind sie dann aber entbunden.

Allerdings nennt Schmidt Ausnahmen: Immer dann, wenn die Anordnung die Menschenwürde verletzt oder offensichtlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verlangt. In solchen Fällen entfaltet auch die Bestätigung durch einen Vorgesetzten keine befreiende Wirkung. Sollte mit der AfD ein Landesverband in Regierungsverantwortung kommen, folgt nach Ansicht Schmidts deshalb nicht automatisch das Recht, die Folgschaft zu verweigern. Auch wenn die Betroffenen sie für politisch falsch oder die Regierung für verfassungswidrig erachteten. „Andererseits sind die Beamtinnen und Beamten auch nicht verpflichtet, jede Weisung blind auszuführen“, stellt er klar. Denn gerade dieser Dualismus sei laut Bundesverfassungsgerichts im Beamtentum explizit angelegt: „Die Beamtenschaft soll auch im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue und unparteiische Verwaltung gewährleisten können“, so Schmidt.

Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung wachse die Bedeutung dieser Rolle. Eine demokratisch gewählte Landesregierung könne Polizei und Verfassungsschutz politisch erheblich prägen – sie aber nicht von ihrer Bindung an Gesetz, Verfassung und Grundrechte entbinden. „Gerade in einer politisch starkp olarisierten Situation gewinnt deshalb das Berufsbeamtentum als institutionelle Sicherung an Bedeutung.“

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein