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Bundespolizeibeauftragter mit umfangreichen Befugnissen

Opposition und Gewerkschaften kritisierten einen Generalverdacht gegen Polizistinnen und Polizisten. Doch die Regierung verpflichtete sich im Koalitionsvertrag, einen Bundespolizeibeauftragten einzurichten. Jetzt haben die Ampelfraktionen die Eckpunkte vorgestellt. Es soll in erster Linie eine Anlaufstelle für die Polizei sein, nicht für Bürgerinnen und Bürger.

„Die Einrichtung eines Bundespolizeibeauftragten ist wirklich ein innenpolitischer Meilenstein“, sagt Dr. Irene Mihalic (MdB). Die Polizeibeamtin vertritt Bündnis 90/Die Grünen. Ihre Partei war in der letzten Legislaturperiode noch mit zwei einschlägigen Gesetzesentwürfen am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Die Eckpunkte zeigten ein völlig neues Konzept im Vergleich zu den Polizeibeauftragten der Länder, unterstreicht Mihalic. „Wir haben Fälle von Rechtsextremismus in der Polizei, das ist unbestritten. Wir haben aber auch strukturelle Probleme.“ Sie erhofft sich von der Stelle Hinweise auf nötige Gesetzesänderung, um die Polizeiarbeit zu erleichtern und zu verbessern. „Wir erhoffen uns auch Aufschluss darüber, wie das geltende Recht in der Praxis angewandt wird“, fügt sie hinzu.

„Der Polizeibeauftragte ist ein Organ des Bundestages.“ Darauf legt der Innenpolitische Sprecher der Sozialdemokraten, Sebastian Hartmann, wert. Der Bundespolizeibeauftragte solle ein „Bezugspunkt“ für die Abgeordneten sein. Der oder die neue Beauftragte wird für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundestagspolizei zuständig sein. Eingaben sollen mündlich, schriftlich oder elektronisch angenommen werden. Außerdem habe der oder die Polizeibeauftragte ein Selbstbefassungsrecht, unterstreicht Hartmann. Er oder sie kann also eine Untersuchung selbst anstoßen.

Umfangreiche Befugnisse

„Ich glaube, es gibt einen Bedarf bei Polizistinnen und Polizisten, weil sie in der Breite eben nicht mit strukturellen Fehlentwicklungen einverstanden sind“, erklärt Manuel Höferlin, der innenpolitische Sprecher der FDP. Dafür habe der Bundespolizeibeauftragte recht umfangreiche Befugnisse. Er oder sie arbeite unabhängig, habe Zutritts- und Akteneinsichtsrechte bei den betroffenen Behörden.

Der oder die Beauftragte wird aktiv, wenn eine Polizistin oder ein Polizist eine Eingabe tätigt. Laut dem Eckpunktepapier können Bürgerinnen und Bürger einen konkreten Einzelfall melden, der auf ein strukturelles Problem hindeutet. Hier hat der oder die Bundespolizeibeauftragte jedoch einen Ermessensvorbehalt. Dagegen muss er oder sie aktiv werden, wenn die Eingabe aus der Polizei kommt. So versuchen die Innenpolitikspezialisten der Ampel die Bedenken der Polizeigewerkschaften und der Konservativen zu beruhigen, dass der oder die Polizeibeauftragte eine Art Bürgerbeschwerdestelle würde.

Deswegen versucht das Eckpunktepapier auch einen differenzierten Umgang mit Anonymität zu finden. Laut Höferlin hat die Frage der Anonymität intensive Diskussion hervorgerufen. Die Ampel wolle kein Briefkastenerfassungssystem von anonymen Meldungen. Deshalb muss eine hinweisgebende Person dem oder der Polizeibeauftragten ihren Namen angeben. Dennoch könne der oder die Beauftragte jemandem, der darum bittet, Vertraulichkeit zusichern. Ebenso könne der oder die Beauftragte auf Wunsch einer betroffenen Behörde vertraulich vorgehen.

Verfahren nicht behindern

Wenn das gemeldete Fehlverhalten auch strafrechtlich untersucht wird, soll der oder die Polizeibeauftragte parallel ermitteln. Die Untersuchungsberichte sollen gleichzeitig oder erst nach den offiziellen Ergebnissen der Strafverfolger oder Disziplinarstellen erscheinen. So möchten die Regierungsparteien verhindern, dass der oder die Polizeibeauftragte laufende Verfahren behindert.

Darüber hinaus soll der oder die Bundespolizeibeauftragte nicht nur zu seinen Untersuchungen Berichte verfassen und veröffentlichen. Einmal im Jahr soll er dem Bundestag einen Bericht vorliegen, der dann im Plenum diskutiert wird. Mit Blick auf die Zeitenwende kommentiert Sozialdemokrat Hartmann: „Sie sehen an den Berichten der Wehrbeauftragten, dass diese Berichte ein mächtiges Schwert sind.“

Plattform für Gewerkschaften

Nach der Vorstellung der Gesetzgeber soll der Polizeibeauftragte auch gewerkschaftliche Anliegen behandeln. „Aus den Bundesländern hört man, dass die Gewerkschaften und Personalräte eng mit den Polizeibeauftragten zusammenarbeiten, weil sie dadurch eine größere Plattform für ihre Anliegen kriegen“, berichtet die Grünen-Innenpolitikerin Mihalic. „Wenn die Gewerkschaften klug sind, handhaben sie das ebenso mit dem oder der Polizeibeauftragten auf Bundesebene.“

Laut Mihalic ist alles vorbereitet. „Im Einzelplan 2 des Haushaltes haben wir eine Summe mit Sperrvermerk hinterlegt. Wenn das Gesetz über den oder die Polizeibeauftragte des Bundes verabschiedet ist, können wir dann sofort loslegen“, sagt die Grünenpolitikerin. Als nächstes wird aber erst ein Gesetzesentwurf vorgelegt.

Der Bundestag wählt den oder die Bundespolizeibeauftragten wählt dann nach dem Erlass des Gesetzes. Laut Eckpunktepapier haben die Fraktionen das Recht, Kandidaten vorzuschlagen. Eine Amtszeit währt fünf Jahre und kann nach Wiederwahl einmal verlängert werden. Medien berichteten Anfang des Jahres, dass der SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch für den Posten vorgesehen sei. Grötsch ist von Beruf Bundespolizist.

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