2023 gab es bei der Bundespolizei 20 interne Ermittlungen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/12414) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke hervor. Zudem wurden 269 Disziplinarverfahren sowie 84 Strafverfahren eingeleitet.
Innerhalb dieser Verfahren, die bis zum 12. Juli 2024 abgeschlossen wurden, wurden in je fünf Fällen eine Versetzung beziehungsweise eine Suspendierung und in 60 Fällen eine Entlassung ausgesprochen. Bei den in diesem Zeitraum eingeleiteten Verfahren bestand in 34 Fällen der Anfangsverdacht rassistischer, antisemitischer, sexistischer, homophober oder sonstiger menschenfeindlicher bzw. verfassungsfeindlicher Äußerungen oder Handlungen. Es sei aber kein Fall bekannt, die sich der Reichsbürgerszene oder dem Phänomenbereiche PMK-rechts zu ordnen ließ, teilt die Bundesregierung mit. Von den im Jahr 2023 eingeleiteten und bis 12. Juli 2024 abgeschlossenen Verfahren wurden in 168 Fällen die geführten internen Ermittlungen, Disziplinar- und Strafverfahren eingestellt.
Für das Bundeskriminalamt (BKA) wurden im vergangenen Jahr elf arbeitsrechtliche Verfahren aufgeführt. Bis zum Juli 2024 kamen weitere vier hinzu. Die Vorwürfe reichten von Ansehensschädigung über Verstöße gegen das Weisungsrecht bis hin zur Störung des Betriebsklimas. Im Großteil der Fälle gab es Abmahnungen oder Ermahnungen. In zwei Fällen wurde eine Probezeitkündigung vollzogen. Von 2023 bis zum Juli 2024 gab es acht Disziplinarverfahren.