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BKA erhält neue Befugnisse

Am späten Donnerstagabend stimmte der Bundestag über zwei Gesetzentwürfe zur Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) ab. Die Entwürfe von SPD und Union enthalten weitreichende Änderungen für die Arbeit des BKA. Für die Reform des Gesetzes stimmten CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten sie ab.

Mit der Gesetzesänderung reagierte das Parlament auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Dieses hatte zwei BKA-Befugnisse als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Dabei handelte es sich konkret um Befugnisse zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen. Das Gericht hatte bemängelt, dass es hierzu keine ausreichenden Kriterien gebe. Diese Datenspeicherung ist mit der Änderung des BKA-Gesetzes nun an strengere Bedingungen geknüpft.

So dürfen Daten von Beschuldigten künftig nur dann gespeichert werden, wenn die Ermittelnden zuvor eine sogenannte Negativprognose durchführen. Diese muss künftig detaillierter ausfallen als bisher. Hier geht es um eine polizeiliche Einschätzung: Erst wenn eine Person mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig Straftaten begehen wird, dürfen ihre Daten im polizeilichen Informationsverbund genutzt werden. Mit dem zweiten Gesetzesentwurf konkretisierten SPD und Union die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Hier wurde bei der Frage, wer darf überwacht werden, noch einmal nachgebessert. Künftig darf das BKA in diesem Rahmen nur Personen überwachen, die nicht nur in einem zufälligen Kontakt mit einem Terrorverdächtigen stehen, die von der Vorbereitung einer Tat Kenntnis haben oder davon profitieren und derer sich ein Verdächtiger für die Begehung einer Tat bedienen könnte.

Änderung trotz vorheriger Kritik

Ursprünglich hatten die Karlsruher Richter für die Umsetzung ihrer Vorgaben eine Frist bis zum 31. Juli 2025 gesetzt. Diese war inzwischen jedoch auf März 2026 verlängert worden. Bei einer Anhörung des Innenausschusses zur Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) am vergangenen Montag forderte die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider angesichts dieser Verlängerung eine grundlegende und einheitliche Überarbeitung des BKA-Gesetzes. Specht-Riemenschneider wies darauf hin, dass mehrere Änderungen mit unterschiedlichen Gesetzentwürfen ein größeres Risiko für rechtssystematische Unklarheiten bergen würden.

Gerade der Paragraf 30a weise rechtssystematische Defizite auf. Auch die anderen Sprecherinnen und Sprecher bei der Anhörung hatten noch Verbesserungsbedarf an den Gesetzentwürfen gesehen. So monierte beispielsweise Marina Hackenbroch, stellvertretende Bundesvorsitzende beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), die im Paragrafen 30a vorgesehene Einschränkung der Informationsbereitstellung auf „verbundrelevante“ Daten sei nicht mehr zeitgemäß und widerspräche dem polizeilichen Erfordernis, sicherheitsrelevante Informationen bundesweit verfügbar zu machen.

Kein Schnellschuss

Ingo Vogel (SPD), Mitglied des Innenausschusses, betonte bei seiner Rede im Bundestag, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe sich nicht auf den Kern und Inhalt der Regelungen an sich bezogen, „sondern lediglich auf einzelne Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung“. Auch auf die schnelle Umsetzung der Vorgaben des Gerichts ging Vogel ein. Diese begründe sich darin, dass noch bis zur letzten Innenausschusssitzung Anfang Juni die kürzere Frist gegolten hatte.

„Durch die vorgeplante Haushaltswoche des Bundestages in der Julisitzungswoche wäre also nunmehr in dieser Woche der letztmögliche Zeitpunkt für eine Entscheidung gewesen“, so der SPD-Politiker. Die Fristverlängerung sei erst nach der Terminplanung dem Innenausschuss mitgeteilt worden. Da es nur um eine Nachbesserung ging, habe man am ursprünglichen Zeitplan festgehalten. Damit reagierte Vogel auch auf die Vorwürfen des Grünen-Abgeordneten Lukas Benner. Laut Benner hat die Koalition hier schnell vor der Sommerpause noch Entwürfe vorlegen wollen. Er halte die Gesetzesentwürfe für „überarbeitungsbedürftig“ und fürchte eine weitere Befassung Karlsruhes.

Christoph de Vries (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär des Innern, betonte: „Bei einer Serie von Wohnungseinbrüchen muss ein Polizist aus Hamburg auch auf Erkenntnisse aus Bayern zugreifen können. Verfügbarkeiten dürfen nicht an Ländergrenzen haltmachen.“ Mit den neuen Änderungen stärke man Rechtssicherheit und Innere Sicherheit

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