- Anzeige -
- Anzeige -
StartSicherheitSicherheit auch in der Sommerpause

Sicherheit auch in der Sommerpause

Die Bundesregierung hat im Bereich der Inneren Sicherheit viel vor. Das wurde bereits mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags deutlich. Gleich zweier Baustellen hat sich das Kabinett nun angenommen: Zoll und Nachrichtendienste.

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität – kurz: Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz, noch kürzer: ZFG – beschlossen. Trotz des komplizierten Namens soll das Gesetz den Kampf gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel für den Zoll erleichtern. Damit setzt die Bundesregierung Teile des Gemeinsamen Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität vom Februar sowie des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität vom Juli 2026 für den Bereich der Zollverwaltung um. Das teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Das ZFG beinhaltet unter anderem ein umfassendes Modernisierungsprogramm. So soll es Zollbeamtinnen und -beamten künftig möglich sein, biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Auch der Einsatz von Drohnen wird mit dem neuen Gesetz ermöglicht. Zusätzlich sollen die Beamtinnen und Beamten sowohl die digitale Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren als auch Daten automatisiert analysieren dürfen. Durch die stärkere Digitalisierung will das Finanzministerium nach eigenen Angaben nicht nur eine höhere Kontrollqualität erreichen, sondern auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Das Gesetz sieht zudem einen engeren Datenaustausch zwischen dem Zoll und dem Bundeskriminalamt (BKA) vor. Für den Kampf gegen internationale Geldwäscheaktivitäten will das BMF die bestehende Financial Intelligence Unit (FIU) gezielt stärken.

Ohne Porsche und Rolex

Einen großen Meilenstein stellt die Anpassung im Bereich der Vermögensabschöpfung dar. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Neuerung. Das neue Instrument zur „administrativen Vermögensermittlung und -sicherung“ richtet sich gegen Vermögensgegenstände, an deren legaler Herkunft begründete Zweifel bestehen. Als bedeutsam gelten laut Gesetzentwurf in der Regel Vermögenswerte von mehr als 100.000 Euro. Bei registerpflichtigen Gütern wie Immobilien oder Fahrzeugen liegt die Schwelle bei 50.000 Euro. Die endgültige Entscheidung über eine Einziehung soll ein Finanzgericht treffen. Bisher waren hierfür langwierige Gerichtsverfahren erforderlich.

Bereits seit Längerem fordern Zollmitarbeitende eine Vereinfachung der Prozesse. Im April betonte die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ hierzu: „Das greift der Gesetzentwurf auf und schafft das vom BDZ lange geforderte Instrument der administrativen Vermögensermittlungen, mit anderen Beweislastregeln als dies im Strafrecht der Fall wäre.“ Der BDZ mahnte jedoch auch, dass der Ansatz in der praktischen Ausgestaltung drohe, hinter den Erwartungen zurückzubleiben. „Gerade bei internationalen und komplexen Strukturen stoßen rein administrative Maßnahmen schnell an Grenzen“, so der BDZ. Ohne strafprozessuale Instrumente fehlten zentrale Zugriffsmöglichkeiten. Außerdem bestehe die Gefahr, dass Maßnahmen zu früh ansetzten.

Vorschläge umgesetzt – sofern möglich

Auf Nachfrage des Behörden Spiegel, ob diese Anmerkungen im Regierungsentwurf umgesetzt wurden, erklärte ein Sprecher des BMF: „Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das BMF ausgewertet und – sofern möglich – im weiteren Verlauf berücksichtigt.“ Konkreter äußerte sich hierzu die Zollgewerkschaft. Nach Einschätzung des BDZ enthalte die Kabinettsfassung gegenüber dem Referentenentwurf „einige wichtige Klarstellungen“. So habe es unter anderem eine Anpassung beziehungsweise Präzisierung bei der zuvor genannten Vermögensabschöpfung gegeben. „Bei der neuen administrativen Vermögensermittlung wird nun ausdrücklich klargestellt, dass bei einem strafrechtlichen Anfangsverdacht das Strafverfahren und die strafrechtliche Vermögensabschöpfung Vorrang haben“, so der BDZ.

Ob die gefundene Lösung in der Praxis trägt und die beiden Verfahren tatsächlich sinnvoll ineinandergreifen, werde sich allerdings erst bei der Anwendung zeigen. Der BDZ begrüßt außerdem, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auch nach der Neuorganisation in ihrer bisherigen Struktur erhalten bleiben soll. Im neuen Gesetzentwurf heißt es dazu: „Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bleibt in ihrer bisherigen Struktur als eigene Organisationseinheit erhalten, wird aber wie vorgesehen weiterhin personell und haushälterisch gestärkt und erhält erweiterte Ermittlungsbefugnisse.“ Im Referentenentwurf war dagegen noch eine Zusammenführung der Ermittlungs- und Vollzugseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der FKS und der Kontrolleinheiten vorgesehen. In diesem Zuge wurde erwogen, die bislang integrierten Aufgaben der Prüfung und Ermittlung organisatorisch zu trennen. Der BDZ hatte eine Aufspaltung der FKS in zwei voneinander getrennte Bereiche jedoch vehement abgelehnt.

Weiterhin großen Nachbesserungsbedarf sieht der BDZ beim Personal. Durch das neue Gesetz würde der Zoll weitere Aufgaben erhalten – gerade in den Bereichen Geldwäsche, OK und Vermögensermittlung. Hierfür habe die Bundesregierung angekündigt, „durch Effizienzgewinne der Neuorganisation rechnerisch rund 300 Arbeitskräfte für die Kriminalitätsbekämpfung freisetzen zu können.“ Laut BDZ finde sich diese Zahl in der Neuordnung selbst nicht wieder. Auch die von Minister Klingbeil angekündigten 1.500 zusätzlichen Zöllnerinnen und Zöllner werden im ZFG für die neuen Aufgaben nicht erwähnt.
(Zu den geplanten Anpassungen im Zoll findet in diesem Jahr am 25. November der Digitale Zolltag statt.)

Unabhängig und aktiv

Der zweite Beschluss für den Bereich Innere Sicherheit im Kabinett betrifft die deutschen Nachrichtendienste. Der nun vom Kabinett beschlossene Entwurf spiegelt die in den vergangenen Monaten immer wieder angekündigte Linie wider. So hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits im September bei der Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesnachrichtendiensts (BND), Martin Jäger, angekündigt: „Wir wollen, dass der BND nachrichtendienstlich auf dem allerhöchsten Niveau mitspielt“. Der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Entwurf enthält neue Befugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den BND. Dadurch sollen die beiden Sicherheitsbehörden deutlich aktiver und unabhängiger werden. Die Reform des Rechts der Nachrichtendienste besteht aus mehr als 700 Seiten. Auf diesen Seiten geht es im Wesentlichen um drei Gesetze. Betroffen davon sind das BfV, der BND und auch der Unabhängige Kontrollrat.

Die beiden Dienste sollen beispielsweise künftig Angreifer nicht nur beobachten, sondern auch aktiv bekämpfen können. Zudem sollen die Dienste auch die Infrastruktur von Angreifern stören sowie gezielt gegen sie gerichtete Falschinformationen verbreiten dürfen. Bisher habe man sich in zu vielen sicherheitsrelevanten Bereichen darauf verlassen, dass Partner die Sicherheit mit gewährleisten. Das betonte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU), die für den BND zuständig ist.

Für den Verfassungsschutz heißt das konkret, dass dieser bei einer „besonderen Bedrohung“ aktiv werden darf. Das greift etwa in Fällen terroristischer Bedrohungen oder geheimdienstlicher Aktionen „fremder Mächte“. Hier könnte das BfV unter anderem Cyber-Angriffe ins Nichts leiten, ohne dass die Angreifenden etwas davon mitbekommen. Beim BND liegt die Handlungsgrenze bei einer „spezifischen Gefährdungslage“. Laut dem Entwurf müssen sich die Maßnahmen dann gegen die „fremde Macht“ richten, von der die Gefahr ausgeht. Außerdem ist der BND in der Auswahl seiner Mittel flexibler. Gezielte Verletzungen oder Tötungen sind jedoch nicht erlaubt. Die Aktionen sind zudem ausschließlich auf das Ausland beschränkt. Finden sie im Cyber-Raum statt, könnten sie auch „im Inland erfolgen, solange die Wirkung der Maßnahme im Ausland eintritt“.

Der Unabhängige Kontrollrat soll künftig die gesamte Kontrolle der Dienste übernehmen. An der politischen Kontrolle wird aber nichts geändert. Das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag bleibt erhalten.

Vorheriger Artikel
Nächster Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein