Es ist Mittwoch, 5. Juni 2024. Verteidigungsminister Boris Pistorius tritt an das Redner-Pult des Bundestages und sagt: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein.“ Damit meint er vor allem die Bundeswehr. Doch das ist nach über zwei Jahren nur eine Seite der Medaille. Es muss auch der Zivilschutz als Teil der Zivilen Verteidigung gestärkt werden. Die Hälfte der Wegstrecke liegt hinter der Bundesrepublik. Braucht es noch einen Sprint bis zum Ziel?
Was benötigt die Bundeswehr? Wie sicher ist die Versorgung? Wie lässt sich das Gesundheitswesen resilienter aufstellen? Generell: Wie stark ist die Zivilschutzfähigkeit in Deutschland? Diese und weitere Fragen standen auf dem Digitalen Katastrophenschutzkongress 2026 – Zivilschutzfähig bis 2029 zur Debatte. Über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bund, Ländern und Kommunen, Hilfsorganisationen und den BOS verfolgten den Kongress und tauschten sich mit den Referentinnen und Referenten aus.
Neue Gewissheit
„Wir haben seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine gesehen: Die Welt ist eine andere“, konstatiert Sabine Lackner, Präsidentin des Technischen Hilfswerks (THW). Der Graubereich der geopolitischen Lage mit seinen Auswirkungen auf Deutschland verändert die Aufgaben des THW jedoch erst einmal auf die Fähigkeiten betrachtet wenig. „Anforderungen im Zivilschutz an das THW oder Katastrophenschutz – ein bisschen provozierend gefragt: Wo ist denn da eigentlich der Unterschied?“, fragt Lackner. Ob nun die Infrastruktur aufgrund einer Naturkatastrophe, eines technischen Versagens oder eben aufgrund eines Angriffs zerstört sei, sei für das THW erst einmal unerheblich. Schließlich würden ja die gleichen Fähigkeiten zur Bewältigung vom THW abgerufen.
Nichtsdestotrotz sind die vergangenen Jahre nicht spurlos am THW vorbeigegangen. „Im Moment ist es so, dass wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Menschen sensibilisieren und dazu aufrufen: Kümmert euch um euch selbst, bis Hilfe kommt. Es kann immer etwas passieren. Aktuell sehen wir leider sehr viele Sabotageakte, sodass man sich möglicherweise für ein paar Tage selbst versorgen muss. Wir müssen der Vorstellung einer Art Rundum-sorglos-Paket eine klare Absage erteilen“, mahnt Lackner.
Das THW will seine Fähigkeiten systematisch an den Anforderungen eines modernen Zivilschutzes weiterentwickeln. Das übergeordnete Ziel ist dabei ständige Einsatzbereitschaft, Aufwuchsfähigkeit sowie Durchhaltefähigkeit. Das bedeutet konkret den Ausbau der Logistikkapazitäten, die Neuaufstellung der CBRN-Fähigkeiten, die Modernisierung der technischen Ausstattung sowie die Erweiterung des Aufstellungsgrads auf 200 Prozent. Damit ist das Auffüllen der Sollstärke gemeint, welche sich aus der sogenannten STAN, der Stärke- und Ausstattungsnachweisung im THW, ergibt.
Darin ist festgelegt, welche Anforderungen an das THW bestehen, welche einsatztaktischen Anforderungen es gibt und was dafür an Personal, Material und Ausbildung benötigt wird. „Hier sagen wir, dass wir im optimalen Zustand eine Zweifachbesetzung haben, sodass die Schichtfähigkeit der Einsatzkräfte gewährleistet ist. In manchen Ortsverbänden erreichen wir das bereits, in anderen noch nicht stabil. Das muss man ganz deutlich sagen“, so Lackner.
Wissen über die eigenen Fähigkeiten
Im Rahmen der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit (ZMZ) will das THW ein Lagebild zu der Einsatzfähigkeit seiner eigenen Fähigkeiten sowie deren Belastungs- und Durchhaltefähigkeit und zum Zustand der Behörde unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen erheben. Am Ende soll ein Lagebild auf operativer Ebene entstehen. Dies soll einen Informationsaustausch zwischen THW-Leitung und Bundeswehrführung ermöglichen. Ebenso könnten auch zwei Verbindungspersonen des THW im Operativen Führungskommando der Bundeswehr (OpFüKdoBw) implementiert werden.
„Wir hatten eine Sicherheitslage, und dort, wo wir im tiefsten Frieden ZMZ als Unterstützung der zivilen Seite durch die Streitkräfte verstanden haben – also immer dann, wenn eine Behörde aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, eine Aufgabe zu bewältigen –, bietet das Grundgesetz mit Artikel 35 die Möglichkeit der Amtshilfe. Das haben wir in den vergangenen Jahren sehr stark gemacht“, sagt Oberst i.G. Armin Schaus, Leiter der Abteilung J9 (Zivil-militärische Zusammenarbeit) im Operativen Führungskommando der Bundeswehr.
Doch die unbedarfte Zeit der 90er-Jahre ist vorbei. Hybride Angriffe haben in Deutschland massiv zugenommen und die Bundeswehr konzentriert sich wieder verstärkt auf ihren eigentlichen Verfassungsauftrag: Landes- und Bündnisverteidigung. Diese Angriffe – Desinformationskampagnen, Cyber-Angriffe, Ausspähungen, Sabotage – finden tagtäglich statt. Letztes Beispiel ist die geplante Drohnenattacke am Flughafen Leipzig, die von russischen Diensten mutmaßlich unterstützt wurde.
Sollten diese hybriden Angriffe die Schwelle zu einem Spannungsfall oder gar Bündnisfall übertreten, ist die Bundeswehr auf die Unterstützung der zivilen Seite angewiesen. Die ZMZ wird also umgedreht. Im Bündnisfall würde Deutschland zur Drehscheibe innerhalb Europas werden. Rund 800.000 NATO-Kräfte mit Material würden über alle Verkehrswege durch Deutschland an die Ostflanke bewegt. Zeitgleich müssten auch Verwundete und Flüchtlinge versorgt werden. „Am Ende ist das eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist jetzt die neue Qualität. Es geht nicht mehr nur darum, dass die Bundeswehr die zivile Seite im Rahmen der Amtshilfe unterstützt. Vielmehr geht es darum, dass im Zuge der vierten Säule der Konzeption Zivile Verteidigung auch die Bundeswehr diese Leistungen von Staat, Wirtschaft und insbesondere von resilienten Strukturen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft braucht“, unterstreicht Schaus.
Gesamtverteidigung sei kein rein militärisches Thema. Ob es ein ziviles Pendant zum Operationsplan Deutschland brauche, sieht Schaus indifferent. „Ich glaube, mit dem OPLAN haben wir Vorleistungen geschaffen. Er ist auch ein Katalysator für die Diskussion. Im Endeffekt muss jetzt aber jedes Ressort die Frage stellen, was seine Beteiligung ist. Hier hat das Bundesinnenministerium eine koordinierende Verantwortung“, sagt der Oberst.
Das Ganze betreffe natürlich nicht nur die Bundesebene, sondern auch die Landesebene und die nachfolgenden Verwaltungsebenen. Am Ende des Tages werde man sich auch mit den Mitarbeitenden in den Landkreisen und Kommunen auseinandersetzen müssen, weil die Katastrophenschutzbehörden in irgendeiner Form auch im Zivilschutz eingesetzt werden müssten.
Man werde also in vielen Teilen auf die gleichen Ressourcen zurückgreifen müssen. Umso wichtiger sei es, dass man sich im Vorfeld Gedanken darüber mache, wo Dinge zur Verfügung stünden und wo spezielle Fähigkeiten bereitstünden, die für den Einsatz dann auch notwendig seien.





