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StartSicherheitHandlungsempfehlungen für nordrhein-westfälische Polizei

Handlungsempfehlungen für nordrhein-westfälische Polizei

Die Stabsstelle „Rechtsextremistische Tendenzen in der Polizei Nordrhein-Westfalen“ hat ihren Abschlussbericht präsentiert. Darin werden insgesamt 18 Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Landespolizei sowie die Stärkung ihrer demokratischen Resilienz formuliert. Die Stabsstelle war nach dem Bekanntwerden rechter Chatgruppen in der Polizei eingerichtet worden.

Empfohlen wird in dem Dokument unter anderem, in der Personalwerbung das rechtsstaatliche Wertefundament der Polizei deutlich zu akzentuieren. Im Auswahlverfahren müssen neben kognitiven und sozialen Kompetenzen die Werteorientierung methodisch valide überprüft und berücksichtigt werden. Außerdem solle die Werteorientierung durch eine Anpassung der Curricula in der polizeilichen Ausbildung bei allen drei Ausbildungsträgern verankert werden. Zudem solle die Medienkompetenz in der Aus- und Fortbildung gefördert und gestärkt werden. Darüber hinaus wird angeraten, ein Werte-Management-System in der Landespolizei einzuführen. Es sollte die
Entwicklung und Einführung eines gemeinsamen Werte- und Verhaltenskodex umfassen und einem Controlling unterzogen werden.

Des Weiteren sollte festgeschrieben werden, dass Führungsfunktionen des gehobenen Dienstes, die ab Besoldungsgruppe A 12 bewertet sind, erst nach einer erfolgreich absolvierten Qualifizierungsmaßnahme zu erreichen sind. Der Zugang zu der Qualifizierungsmaßnahme sollte über ein landeseinheitliches und rechtssicheres eignungsdiagnostisches Bewertungsverfahren erfolgen. Leiterinnen und Leiter von Basisorganisationseinheiten (zum Beispiel von Dienst-
gruppen und Kommissariaten) sollen ihre Aufgabe mindestens drei Jahre lang
wahrnehmen. Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Basisorganisationseinheiten müssten erstmals nach fünf Jahren ein verpflichtendes Verwendungsgespräch mit ihrer Führungskraft aus dem höheren Dienst führen. Schließlich wird empfohlen, die Aufgaben und Befugnisse des Polizeibeauftragten gesetzlich zu normieren.

Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte dazu: „Wir wollen die demokratischen Abwehrkräfte stärken, ihnen gewissermaßen eine Vitaminkur verabreichen. Ich bin zuversichtlich, dass das unserer Polizei zu neuer Stärke verhelfen wird.“

Der komplette Abschlussbericht der Stabsstelle kann hier nachgelesen werden.

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